Berlin (moz) Die Steganlage am Halenseer Uferweg darf gebaut werden. Das entschied am Freitag das Berliner Verwaltungsgericht und wies damit die Klage eines Anwohners zurück. Nach Überzeugung der Richter ist die Baugenehmigung des zuständigen Bezirksamtes rechtens. Die vom Anwohner „geltend gemachten Umstände sind keine erheblichen Nachteile“ hieß es im Urteil.
Hintergrund des Streits war die Klage eines 75-Jährigen, vor dessen Anwesen eine parallel zum Grundstück führende Steganlage im Wasser den Uferwanderweg ersetzen soll. Der Abschnitt ist Teil eines 280 Meter langen Wanderwegs am Halensee, der als sogenannte „grüne Verbindung“ zwischen Kurfürstendamm und Grunewald entstehen soll. Im Urteil äußerte die Kammer „Unverständnis“ darüber, warum der Kläger einen Uferwanderweg zwar befürworte, aber „gerade durch die Steganlage“ Lärmbelästigungen befürchte. Auch der Blick auf den See sei kaum beeinträchtigt.
Landesbetrieb Forst lädt zur Nadelholzauktion ein Nicht im Grunewald, sondern im Eberswalder Wald-Solar-Heim ist am Dienstag, 10. Januar, Holzauktion.... mehr
Landesbetrieb Forst lädt zur Nadelholzauktion ein Nicht im Grunewald, sondern im Eberswalder Wald-Solar-Heim ist am 10. Januar Holzauktion. Bei der ... mehr
Ein Blick auf das Jahr der Inbetriebnahme der acht Brücken zwischen Grunewald und Wannsee genügt, um eine Diskussion darüber, ob die Streckensanierung... mehr
Ralf Kothe ist am Freitagabend auf der Mitgliederversammlung der CDU Brieselang zum neuen Vorsitzenden gewählt worden. Er löst damit Michael Koch ab, der aus persönlichen Gründen nicht mehr angetreten war. Die Mitglieder der CDU in Brieselang... mehr
