Frankfurt (moz) Der Abbau regulärer Jobs durch Leiharbeit und die Übertragung von Arbeit an sogenannte geringfügige Beschäftigte sind nach Einschätzung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gängige Praxis auch im Frankfurter Einzelhandel. Damit werde unter den Beschäftigten der Druck erhöht. Andererseits bestünden gute Chancen, mit Betriebsräten zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten auf die jeweilige Geschäftsführung einzuwirken.
Mit bis zu 50 Prozent weniger Einkommen müssen sich Leiharbeiter im Einzelhandel nach Erkenntnissen von ver.di-Gewerkschaftssekretärin Regina Rimpler zufriedengeben. Die stellvertretende Geschäftsführerin des Gewerkschaftsbezirkes Frankfurt befasst sich seit Jahren mit dem Fachbereich Handel und hat festgestellt, dass die Bedingungen für die Beschäftigten nicht leichter werden. Bei verschiedenen – nicht bei allen – Handelsketten, Discountern und Supermärkten sei die regelmäßige Arbeit mit Aushilfen gang und gäbe. Zu erkennen sind sie manchmal an der Aufschrift „Servicekraft“ auf dem Namensschild.
Andererseits sei man etwa im E-Center zurückgerudert. Dort setze man inzwischen wieder eher zumindest auf geringfügig Beschäftigte als auf Leiharbeiter, berichtet die Gewerkschaftssekretärin. „Man hat erkannt, dass es ohne fachliche Kompetenz und eingearbeitete Mitarbeiter nicht geht.“
Die Gewerkschaften seien keine Gegner von Leiharbeit, betont sie. Manchem, der kaum eine Chance auf dem Arbeitsmarkt habe, gelinge auf diesem Wege der (Wieder-)Einstieg in den Job. Anderen komme die Arbeit an wechselnden Stätten durchaus entgegen. „Es geht doch darum, dass Leiharbeit ursprünglich zum Abfangen von Produktionsspitzen in der Industrie diente“, sagt ver.di-Bezirksgeschäftsführer Frank Ploß. Inzwischen gerieten mit dieser Art – für die Arbeitgeber mit weniger Verantwortung und häufig auch mit Dumpinglöhnen verbundenen – Arbeitsverhältnisse aber reguläre Jobs in Gefahr. Ähnliches gelte bei Minijobbern, die in vielen Betrieben längst ganz selbstverständlich in die Arbeitskräfteplanung einbezogen würden.
Diese Beschäftigten würden bevorzugt abends eingesetzt, berichtet Regina Rimpler. Hintergrund: Ab 20 Uhr ist im Einzelhandel tariflich ein Nachtschichtzuschlag von 50 Prozent vereinbart. Für Arbeit ab 18.30 Uhr müsse laut Tarif eigentlich ein Freizeitausgleich von 20 Prozent gewährt werden. „Man versucht, Festangestellte aus diesen Bereichen herauszudrängen“, sagt die Gewerkschaftssekretärin. Wer nur aushilfsweise beschäftigt sei, frage aus Angst um die Weiterbeschäftigung häufig nicht nach der Extravergütung. Ähnlich verhielten sich oft die befristet Angestellten. „Wichtig ist, dass Betriebsräte sich dafür stark machen, dass Leiharbeit nur an tarifgebundene Firmen vergeben wird“, sagt Regina Rimpler. Die Chance dazu bestehe durchaus, habe sie mehrfach in Ostbrandenburg festgestellt. Erste Voraussetzung sei jedoch, dass die Beschäftigten einen Betriebsrat bildeten. Sie verwies als Beispiel auf die Kaufland-Kette. Die Zusammenarbeit der Gewerkschaft mit dem Unternehmen habe sich nach der Aufdeckung von Missständen der zum Konzern gehörenden Lidl-Kette zwar sehr gebessert. Dennoch verfüge in Frankfurt mit dem Geschäft in der Josef-Gesing-Straße nur eine von drei Kaufland-Filialen über einen Betriebsrat, weil in den anderen Häusern keine Wahlen zustande kamen.
„Einen Betriebsrat kann man nur wählen, wenn man die Menschen dahinter hat“, sagt Frank Ploß. „Man sollte sich nicht einschüchtern lassen“, fügt Regina Rimpler hinzu. „Aber das sagt sich leicht.“ Mit einem Betriebsrat im Rücken ließen sich Interessen viel besser durchsetzen – das gelte im Handel wie in anderen Branchen. Ein Arbeitsplatz sei hierzulande zwar nicht leicht zu finden „Dennoch darf man nicht vergessen: Aus einem Arbeitsverhältnis resultieren auch Rechte, nicht nur Pflichten.“
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