Schwedt (moz) Ihr eigenes kleines Dankeschön bereitete sich eine 55-jährige Frau aus der Oderstadt selbst. Im Netto-Einkaufsmarkt bediente sie sich in der Auslage und entwendete „Merci“-Schokolade im Wert von 10,20 Euro. Wie in solchen Fällen üblich, wurde Strafanzeige erstattet und ein Hausverbot verfügt sowie die obligatorische „Fangprämie“ eingefordert. Die Staatsanwaltschaft erhob zudem Anklage vor dem Strafrichter des Schwedter Amtsgerichtes. „Ich war angetrunken an dem Tag und habe das in meinen Beutel gesteckt“, gab die Angeklagte zu Beginn der Hauptversammlung zu. „Es soll auch nicht wieder vorkommen.“ Zu welchem Zweck sie die verführerische Nascherei haben wollte, gab sie nicht preis. Doch echte Reue war der Frau kaum abzunehmen, denn schon mehrfach geriet sie mit dem Gesetz in Konflikt. Neben einer Trunkenheitsfahrt gingen zwei weitere Diebstahlshandlungen in ähnlicher Manier auf ihr Konto, für die sie bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Das letzte Urteil ist noch kein Jahr alt. Darauf vom Staatsanwalt angesprochen, entgegnete die Angeklagte: „Die Strafen habe ich alle bezahlt beziehungsweise abgearbeitet.“
Das stimmt wohl, stellte die Richterin fest, doch mit zunehmenden Straftaten werden die Urteile nicht geringer. Dabei sei es unerheblich, um welchen Wert es sich handelt. Diebstahl bleibt Diebstahl. „Eine Freiheitsstrafe rückt in die Nähe“, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Auch wenn es sich nur um geringwertige Sachen handelt, bei den Vorstrafen ist irgendwann das Maß voll. Ausnahmsweise soll noch einmal eine Geldstrafe als Warnung dienen. 80 Tagessätze zu je 15 Euro lautete seine Forderung.
Diese Ansicht teilte auch das Gericht, und sprach eine Geldstrafe von 900 Euro für den Diebstahl der Schokolade aus. „Es ist ihre letzte Chance, sonst bleibt nur noch die Verhängung einer Freiheitsstrafe“, so die Richterin.
Dabei ist doch zu bedenken: Bei der hohen Geldstrafe und den zusätzlichen Gerichtskosten hätte sich die Frau gut ein Jahr lang mit Schokolade vollstopfen können.
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