Britz (moz) Im Fall Rainer Schneider liegt nunmehr das Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Oder) in schriftlicher Form vor. Dies erklärte Marianne Schlestein, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage der MOZ. Damit seien die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens gegen den Amtsdirektor von Britz-Chorin-Oderberg gegeben. Die Untere Kommunalaufsicht prüfe jetzt – in Abstimmung mit dem brandenburgischen Innenministerium – den Fall. Der Rechtsanwalt des Rathauschefs habe bereits Einsicht in die Akten genommen. Für Mitte September habe er eine Stellungnahme angekündigt, so Schlestein. Wann mit dem Abschluss des Diszi-plinarverfahrens zu rechnen ist, konnte sie nicht sagen. Die möglichen Konsequenzen reichen vom Verweis über eine Geldbuße bis zur „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“.
Unterdessen wird sich auch der Amtsausschuss Britz-Chorin-Oderberg erneut mit der Personalie befassen. Vertreter aus Oderberg und Lunow-Stolzenhagen haben die Suspendierung von Rainer Schneider beantragt. Morgen steht das Thema auf der Tagesordnung. Rainer Schneider selbst kann an der öffentlichen Sitzung nicht teilnehmen. Er ist erkrankt.
Der Amtsdirektor war Anfang Juni vom Landgericht wegen Vorteilsannahme zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten Haft verurteilt worden. Von den Vorwürfen der Bestechlichkeit und der Untreue war der Choriner freigesprochen worden. Gegen den Richterspruch ist der 57-jährige Verwaltungsleiter in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt das Wort. Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verliert ein Beamter, wie z. B. ein Amtsdirektor oder ein hauptamtlicher Bürgermeister, nach einem Strafverfahren die Beamtenrechte.
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