(moz) Nehmen wir an, der Staat würde alle privaten Bierbrauereien verbieten. Die Bürger wären gezwungen, nur staatliches Bier zu trinken. Das alles mit der Begründung, die Bevölkerung vor Alkoholsucht zu bewahren. Und gleichzeitig stünden überall im Land riesige Werbeplakate für staatliches Bier. Würde solch ein Monopol vor dem Europäischen Gerichtshof überleben? Natürlich nicht.
Dass die Bundesländer ihr Glücksspielmonopol mit dem Schutz der Bevölkerung vor der Spielsucht begründen, ist ähnlich ungeschickt und wurde jetzt zum Bumerang. Zumal sie Lotto und Oddset überall werben ließen und an Spielautomaten, Pferdewetten sowie Kasinos mitverdienten – wenn auch zum Wohl von Vereinen, Sport und Kultur.
Abhängig von den Urteilen, die deutsche Gerichte jetzt fällen müssen, hat der Staat zwei Möglichkeiten: Entweder er gibt sein Monopol auf, lizenziert Wettbüros und kassiert bei den 90 Prozent der Wetten mit, die im Internet an Oddset vorbeilaufen. Oder er setzt sein Monopol so um, dass er die Menschen tatsächlich vom Glücksspiel abhält – und verzichtet auf Lottowerbung.
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