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Oliver Schwers 11.01.2011 21:08 Uhr
Red. Uckermark, schwedt-red@moz.de

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Rente unter dem Minimum

Prenzlau (moz) Die Kosten zur Bekämpfung der Altersarmut und zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung explodieren. Obwohl die Bevölkerung der Uckermark zurückgeht, steigen die Ausgaben des Kreises rapide. Betroffen sind vor allem Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen kein Einkommen erhalten.

Wer eine Rente bekommt, die unter dem Existenzminimum liegt, oder wer aus Krankheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, hat Anspruch auf die Grundsicherung. Die muss der Landkreis seit 2003 per Gesetz zahlen, um Armut zu verhindern. Doch ausgerechnet diese Fälle steigen rapide an. Vor allem bei Bewohnern von Altenheimen oder Behinderteneinrichtungen garantiert das Geld aus öffentlichen Mitteln den notwendigen Lebensunterhalt, nicht jedoch die Pflege.

Obwohl die Bevölkerung der Uckermark seit Jahren zurückgeht – mehr als 10 000 Menschen zwischen 2003 und 2008 – steigt der Anteil der Betroffenen, die ohne zusätzliche Leistung der Grundsicherung nicht auskommen können. Das liegt erstens an der wachsenden Zahl von Rentnern in der Alterspyramide der Uckermark und zweitens an steigenden Fällen vollkommener Erwerbsminderung bei 18- bis 64-Jährigen. Gerade letztgenannte Gruppe machte 2003 einen Anteil von 476 Personen aus. 2009 waren es bereits 848.

Insgesamt haben sich die Fälle der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seit 2003 fast verdoppelt (Ausnahme 2009). Rund 2200 Menschen im Landkreis sind derzeit auf diese Leistung angewiesen. Damit einher geht eine Kostenexplosion. Musste die Uckermark 2003 noch 1,6 Millionen dafür ausgeben, so verdreifachten sich die Ausgaben bis 2009 auf mehr als fünf Millionen Euro.

Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass dieser Trend vorerst nicht zu stoppen ist. Das liegt vor allem an zu geringen Einkommen im Alter und an fehlenden Versicherungszeiten beispielsweise durch lange Erwerbslosigkeit. Niemand kann vorhersagen, wie viele Menschen dauerhaft auf die Grundsicherungsansprüche angewiesen sind. Schon jetzt ist erkennbar, dass gerade in den Jahren 2012 und 2013 aufgrund der Alterspyramide der Uckermark überdurchschnittlich viele Männer und Frauen ins Rentenalter wechseln, darunter viele Arbeitslose. Das entspannt zwar den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Ausgaben für Arbeitslose, nicht jedoch die Sozialleistungen zur Bekämpfung der Altersarmut. Die Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bewegen sich auf dem Hartz-IV-Niveau. Seit 2006 stieg der Betrag von 331 auf 359 Euro im Monat.

An den Kosten der Grundsicherung beteiligt sich der Bund. Im Jahr 2009 zahlte er einen Gesamtbetrag von fast 500 000 Euro an die Uckermark. Doch gerade die wachsende Altersarmut zeichnet sich deutlich ab. Das liegt auch daran, dass bisher auch Langzeitarbeitslose noch Rentenpunkte aufbauen konnten. Seit Januar dieses Jahres zahlt der Bund jedoch keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung.

Die Uckermark rechnet daher mit einer weiteren Zunahme der Grundsicherungsempfänger bei steigenden Ausgaben.

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