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Neue Struktur für Rettungsdienst

Seelow (moz) Weitreichende Veränderungen sind im Bereich des Rettungsdienstes in Märkisch-Oderland geplant. Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 9. März entscheiden, in welchen Strukturen er künftig realisiert werden soll. Derzeit sichert der Eigenbetrieb Rettungsdienst diese Aufgabe.

Seit 2003 bzw. 2004 ist die Zuständigkeit eines Rettungsdienstes unter Regie des Eigenbetriebes klar geregelt. Für die Rettungswachen Seelow, Letschin, Rathstock, Wriezen und Bad Freienwalde sichert der DRK-Kreisverband Märkisch-Oderland Ost, für die Rettungswachen Strausberg und Müncheberg die gGmbH Strausberg des DRK und für die Rettungswachen Neuenhagen und Rüdersdorf die Johanniter-Dienste Berlin/Brandenburg gGmbH den Dienst. Der Landkreis stellt die komplette rettungsdienstliche Ausstattung – von Fahrzeugen über die Gebäude der Rettungswachen bis hin zur Bekleidung und Ausrüstung sowie Medikamente – alles zur Verfügung. Der personelle Aufwand wird auf Nachweis durch den Landkreis erstattet.

Da bei diesen Aufgaben laut Gerichtsurteil das Vergaberecht greift, sind nach Ablauf der Vertragsdauer Neuausschreibungen nötig. Der Kreistag hatte deshalb schon am 17. März 2010 Beschluss gefasst, allen Leistungserbringern zu kündigen und die Leistungen auszuschreiben. Dieser Beschluss soll nun zurück genommen werden. So sieht es die Vorlage vor, die im Kreisausschuss zur Diskussion stand. „Hintergrund sind neue Entwicklungen und Erkenntnisse“, so der Beigeordnete Rainer Schinkel. Zum einen seien in anderen Kreisen Rettungsdienste kommunalisiert worden. Zum anderen habe es diverse juristische Auseinandersetzungen nach Ausschreibungen gegeben. Dem wolle man vorbeugen. Die Verwaltung hat drei Varianten erarbeitet, über die der Kreistag entscheiden muss. Nach der ersten würde man an der schon 2010 geplanten Neuausschreibung und dem Eigenbetrieb festhalten. Als Nachteil verweist die Verwaltung auf den hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand sowie Nachprüfungsverfahren. Favorisiert werden zwei neue Varianten. Zum einen könnte die Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH den Rettungsdienst komplett übernehmen. Damit entfiele künftig die Neuausschreibung alle fünf Jahre. Nachteil: Der Rettungsdienst wäre arbeitsrechtlich und haftungsrechtlich nicht vom übrigen Krankenhausbereich abgetrennt.

Dritte und offensichtlich bevorzugte Variante wäre die künftige Sicherung des Rettungsdienstes durch eine eigene oder eine Tochtergesellschaft der Krankenhaus MOL GmbH. Auch hier entfiele die Pflicht zur Ausschreibung. Als Vorteile sieht die Verwaltung u.a. höhere Kosten- und Leistungstransparenz, Arbeitsplatzsicherheit – alle Mitarbeiter der derzeitigen Leistungserbringer würden in der Gesellschaft zusammengeführt – sowie ein einheitliches Personalmanagement. Im Kreisausschuss wurde kaum über die Vorlage diskutiert. Das kommt voraussichtlich erst im Kreistag. Der Werksausschuss des Eigenbetriebes fordert eine klare Entscheidung.

Der Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe dient der Gesundheitsvorsorge und der

Gefahrenabwehr. Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz schreibt fest, dass Träger des Rettungsdienstes der Landkreis ist, der diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe erfüllt.

Zur Finanzierung des Rettungsdienstes erhebt der Landkreis nach einer Satzung Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebührensätze ist eine mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund vereinbarte Kosten- und Leistungsrechnung.

Durch Beschluss des Bundesgerichtshofes wurde festgestellt, dass die Übertragung der Durchführung von Rettungsdienstleistungen ein öffentlicher Auftrag über Dienstleistungen gem. § 99 Abs. 4 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist, auf den das Vergaberecht anzuwenden ist.

(Aus der Kreistagsvorlage)

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