. Von Sabine Steinbeiß
Die Hintergründe werden vielleicht für immer im Verborgenen bleiben. Hans-Jürgen H. will bis heute der Öffentlichkeit nicht preisgeben, warum er eine Grabung nach den Überresten von 700 ungarisch-jüdischen KZ-Opfern auf dem Grundstück seiner Eltern in Jamlitz verhindern wollte. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel hat nun aber den Weg für solche Nachforschungen frei gemacht. Und das ist gut so.
Sicher zählt das Recht auf Eigentum zu den höchsten Gütern in unserem Land. Es muss auch künftig unantastbar bleiben. Dennoch wird es in schwierigen Fällen immer wieder Ausnahmen geben müssen. In Jamlitz haben nicht nur die Hinterbliebenen der Opfer ein Recht darauf zu erfahren, wie und wo ihre Verwandten im Februar 1945 getötet wurden. Und nicht zuletzt steht den Opfern selbst ein würdiges Begräbnis zu.
Der Fall Jamlitz wird als trauriges Beispiel dafür in Erinnerung bleiben, wie durch die Sturheit des Besitzers alles direkt in einer Sackgasse endet. Im Oderbruch werden - mitunter auch auf Privatgrundstücken - so häufig Überreste von deutschen und russischen Soldaten ausgegraben, dass solche Einsätze längst keine Sensation mehr sind. Eine rasche Einigung in Jamlitz hätte dem Fall die Würde verliehen, die die Toten verdient hätten. Es macht traurig, dass darüber nun Gerichte entscheiden mussten.
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