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Neuer Name, neues Glück

. Bei der Late-Night-Show von Harald Schmidt soll das Firmenlogo schon eingeblendet gewesen sein. Unzählige Autofahrer stoppen amüsiert vor dem Geschäft, um ein Foto zu knipsen. Irgendwann rief sogar einmal ein Berliner Radiosender an und gab sich als Staatsanwaltschaft aus. Die katholische Kirche hätte sich beschwert. Der Grund: Der Nachname sei in Verbindung mit Bestattungen anstößig. Der Geschäftsmann solle ihn ändern lassen. Die Aufregung war groß und legte sich erst wieder, als sich herausstellte, dass am anderen Ende der Strippe kein echter Staatsanwalt sprach, sondern ein Moderator vom Spaßtelefon.

  Urkunde aus den 70er Jahren: Familie Pohl lie▀ ihren Namen õndern. Vorher hie▀ sie Popel. Foto: MOZ/Mandy Timm ©

Ulrich Möse kennt eine Menge solcher Geschichten. Er lacht viel, wenn er sie erzählt. Denn: Möse steht zu seinem Nachnamen. Er mag ihn. Niemals würde der Falkenhagener seinen Nachnamen ändern lassen, sagt er. "Das ist doch die beste Werbung, die ich als Unternehmer bekommen kann", steht für ihn fest. Ulrich Möse ist Bestattungsunternehmer in Seelow und nicht alleine durch seinen Berufsstand stadtbekannt, sondern auch wegen seines Nachnamens.

Es gibt sicher viele, die ihren Namen mögen oder sogar stolz darauf sind. "Schiller", "Goethe" oder "Bach" als Nachname - das hört sich ja nach was an. Schon anders sieht es dagegen mit Namen, wie "Morgenschweiß", "Popel" oder "Rescheisse" aus. Wer einen solchen Namen trägt, hat in seinem Leben wohl schon mehr als eine nervende Bemerkung über sich ergehen lassen müssen. Familie Pohl aus Platkow ist eine der wenigen Familien, die einen neuen Namen wollte und ihn auch bekam. Mehr als 30 Jahre ist die Namensänderung inzwischen her. Die Urkunde trägt noch Hammer und Zirkel im Ährenkranz, das DDR-Symbol. Die Familie hieß vor der Änderung "Popel". Barbara Pohl ist mittlerweile 73 Jahre alt und Rentnerin. Sie erinnert sich aber noch lebhaft daran, als sich Kollegen in dem Betrieb, in dem sie damals arbeitete, einen Spaß daraus machten und ihren Namen lauthals durch den schallenden Flur riefen. "Das war aber eigentlich nicht der Grund, warum mein Mann und ich den Namen ändern ließen", sagt sie. Vielmehr hatten die Eheleute Sorge, dass der Sohn, der bald eingeschult werden sollte, von Mitschülern auf Grund seines Nachnamens gehänselt werden könnte. Ihr Mann kam damals mit einer langen Liste mit Namensvorschlägen nach Hause. Pohlmann stand darauf, Pröhl und Prahl. Sie entschieden sich für Pohl. 60 Ostmark kostete der neue Name.

Die Familie gehört zu den wenigen, die ihren Nachnamen ändern lassen konnten. Und würden sie sich heute dazu entscheiden, dann hätten sie wohl genauso viel Zuspruch und das Recht hinter sich. Das hat übrigens auch einen lustigen Namen: NamÄndVwV. Das ist aber nur der Kurzname, ausgeschrieben heißt es: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Und das besagt: "Namen, die anstößig klingen oder Anlass zu frivolen oder unangemessenen Wortspielen geben können, rechtfertigen regelmäßig eine Namensänderung." Die allerdings trifft für die wenigsten zu, sagt Karlheinz Montua vom kreislichen Ordnungsamt. Solange er bei der Behörde arbeite, die über Namensänderung entscheidet, wäre ihm so ein Fall noch nicht in die Hände gekommen - weder beim Nach- noch beim Vornamen. "Die häufigsten Anträge, die wir bearbeiten, drehen sich um Nachnamensänderungen eines Kindes." Das ist immer dann der Fall, wenn sich die Eltern getrennt haben und das Kind den Namen eines Elternteils annehmen soll - zum Beispiel um Ungereimtheiten oder Fragen in der Schule zu vermeiden. Gegenwärtig liegen elf solcher Anträge beim Landkreis vor. Sieben davon aus diesem Jahr.

Ein weiterer Grund für eine Namensänderung ist, dass die Schreibweise oder Aussprache der Namen sehr umständlich ist. Meistens seien das Namen slawischen Ursprungs. Aber auch diese Änderungswünsche seien sehr selten in Märkisch-Oderland, sagt Ordnungsamtschef Montua. Selbst als jemand aus Liebe zu seinem Großvater dessen Nachnamen weiterführen wollte, wurde der Antrag abgelehnt. "Das will der Gesetzgeber so", sagt Karlheinz Montua. "Schließlich haben Namen eine Ordnungs- und Sicherheitsfunktion und diese überwiegt in den meisten Fällen." Jeder Einzelfall wird von den Mitarbeitern deshalb genauestens geprüft. Nicht selten wird, wenn es um Entscheidungen bei Kindern geht, das Jugendamt zu Rate gezogen. Ist das Kindeswohl gefährdet, muss die Behörde dann prüfen. Könnte der Vater die Beziehung zu seinem Kind verlieren? Mitunter dauert eine Entscheidung viele Monate. Die sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung ist auch gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro bis 2500 Euro. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet. In Märkisch-Oderland sei der aber noch nie ausgeschöpft worden.

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