Tempelfelde . Die Augen gerieben haben dürften gestern morgen Einwohner und Durchfahrende in Tempelfelde. Selbst der amtierende Bürgermeister Klaus-Peter Blanck war nicht informiert. Dass dort Straßensperrungen im Zuge des Ausbau der Landesstraße L292 anstehen, wissen sie, nicht aber, dass sie praktisch über Nacht und ohne ausreichende Vorinformation vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
In der Dorfmitte ist die Durchgangsstraße im Höhe des Angers vollständig gesperrt. Das beginnt im Bereich, wo Grüntaler und Lindenstraße aufeinandertreffen, und reicht bis kurz vor die Kurve in Höhe der Kirche. Die Umleitungen gehen über die Linden- und die Gartenstraße. Das bringt erhebliche Probleme mit sich. Wenn zum Beispiel ein Lkw an der Ecke Kastanienstraße in die Gartenstraße abbiegen will, dürfte der Fahrer ganz schön ins Schwitzen kommen, fürchten Anwohner
Eine zeitigere Information der Bürger sei nicht möglich gewesen, weil erst gestern die verkehrsrechtliche Anordnung, die vom 24. August bis zum 30. September gilt, eingegangen sei, informierte Werner Boschitsch von der Bauabteilung der Amtsverwaltung Biesenthal-Barnim.
Die Sperrung gehört zum ersten Bauabschnitt des Ausbaus der Tempelfelder Ortsdurchfahrt. Die Straße wird grundhaft ausgebaut und erhält eine neue Regenentwässerung. Außerdem werden dort auch die Gehwege und die Straßenbeleuchtung erneuert. Die Umleitung für die Anwohner ist innerörtlich ausgeschildert, so Boschitsch. Der Schwerlastverkehr müsse jedoch den Bereich großräumig umfahren.
Die Planung und die Bauleitung für die Landesstraße hat das Land der Gemeinde übertragen. Die Finanzierung der Fahrbahn obliege dem Land, so Boschitsch. Entsprechend war beim Landesbetrieb Straßenwesen, wo man sich darauf berief, dass die Gemeinde die Straße baut, zu erfahren, dass die Mitteilung an die Bürger von der Gemeinde kommen müsse. Man werde lediglich über das Vorhaben informiert.
Möglicherweise ist im Wechsel der Verantwortung, dem Bauen der Kommune an der Landesstraße, der Grund für die späten Informationen zu suchen. Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung, die der Kreis erteilt, kommt schließlich noch eine dritte Ebene hinzu.
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