Blankenfelde (dpa) Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat Verfassungsbeschwerde gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg eingelegt. Das teilte Bürgermeister Ortwin Baier (SPD) am Mittwoch mit. Die Gemeinde geht damit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2011 vor.
Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat Verfassungsbeschwerde gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen BER eingelegt.
Die Leipziger Richter hatten auch zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr Starts und Landungen erlaubt - im Durchschnitt 77 Flüge, maximal 103. Blankenfelde-Mahlow mit 25 500 Einwohnern liegt nur wenige Kilometer von den Start- und Landebahnen des neuen Berliner Flughafens in Schönefeld entfernt, der am 3. Juni den Betrieb aufnehmen soll.
Die Gemeinde sieht durch das Urteil ihr Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt. "Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Argumentation gegen das Nachtfluggutachten der Firma Intraplan, das den Festlegungen zum Nachtflug im Planergänzungsbeschluss zugrunde liegt, nicht gewürdigt", sagte Bürgermeister Baier zur Begründung. Das Gutachten sei "aus Sicht der Gemeinde rechtlich nicht verwertbar", weil Teile seiner Aussagen in offensichtlichem Widerspruch zum ursprünglichen Masterplan für die Flughafeninfrastruktur stünden.
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