Berlin . Dem Land Berlin sind durch den umstrittenen Pachtvertrag mit dem Golfklub Wannsee nach Angaben des Senats keine Millioneneinnahmen entgangen. Auch sei der Golfklub nicht begünstigt worden, sagte am Mittwoch Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos). Das habe die Überprüfung des Vorwurfs ergeben, sein Vorgänger Thilo Sarrazin (SPD) habe das 58 Hektar große Gelände dem Golfklub für 3,04 Millionen Euro auf 99 Jahre Pacht zu günstig überlassen.
Nußbaum bescheinigte Sarrazin: "Der Kollege hat im Rahmen seiner Möglichkeiten korrekt gehandelt." Gegen Sarrazin hatten zwei Privatpersonen Anzeige wegen Untreue gestellt. Die rechtliche Wertung müsse die Staatsanwaltschaft leisten, sagte Nußbaum. Die Opposition meldete dennoch erhebliche Zweifel an dem Vermögensgeschäft an.
Nußbaum räumte ein, dass die bisherige Förderpraxis in Berlin nicht transparent genug ist. Er will die Kritik zum Anlass nehmen, um die Förderung für sportliche, kulturelle oder soziale Zwecke auf eine einheitliche Grundlage zu stellen.
Der Zweck der Förderung - vorrangig gemeinnützige Einrichtungen - müsse mehr in den Vordergrund gestellt werden. Derzeit könnten auch kommerzielle Nutzungen wie Altenpflegeheime gefördert werden. Zudem sollte die Förderung nicht davon abhängen, ob das Grundstück verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er werde dazu eine Vorlage erstellen, kündigte Nußbaum an.
Zuvor hatte er den vertraulich tagenden Vermögensausschuss über die Ergebnisse seiner Kontrolle unterrichtet. CDU und Grüne erkannten Nußbaums Bemühen um Aufklärung an. Beide Fraktionen begrüßten die von Nußbaum bewilligte Akteneinsicht. Dennoch blieben nach den Auskünften des Senators viele Fragen offen, kritisierten Florian Graf (CDU) und Jochen Esser (Grüne). CDU und Grüne kritisieren, dass Sarrazin im Sommer 2008 die Übertragung des Geländes an den Golfklub Wannsee am Parlament vorbei abgeschlossen habe. Zuvor war der zunächst geplante Verkauf des Geländes für 3,63 Millionen Euro am Einspruch des Abgeordnetenhauses gescheitert. Den Abgeordneten war der Kaufpreis zu niedrig erschienen. Die Finanzverwaltung hatte sich dann für den Erbbaupachtvertrag entschieden, der damals nicht vom Parlament gebilligt werden musste.
Diese Regel hat das Abgeordnetenhaus nach der Verärgerung über den Vorgang inzwischen geändert. Alle Erbbaupachtverträge über 40 Jahre müssen den Angaben zufolge jetzt dem Vermögensausschuss vorgelegt werden.
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