Platkow . Patrick (18) aus Platkow dachte schon, er müsse die Lehre hinschmeißen: Ihn jeden Tag nach Frankfurt (Oder) zu fahren und wieder abzuholen, konnte und wollte er seiner Mutter nicht mehr zumuten. Und das JobCenter wollte die Wohnung in Frankfurt zunächst nicht finanzieren. Gestern erhielt Patrick die Zusage zum Umzug.
"Wir waren so glücklich, dass Patrick die Lehrstelle als Kfz-Lackierer bekommen hat. Doch jetzt weiß ich nicht mehr weiter: Seit Ende August fahre ich den Jungen täglich morgens um 6 Uhr zur Lehre und hole ihn nachmittags wieder ab. Denn die Verkehrsverbindungen von Platkow nach Markendorf sind unzumutbar", berichtete Patricks Mutter Astrid Kraft. Sie ist Hartz IV-Empfängerin und hat noch zwei Kinder. Die Fahrten kann sie nicht länger finanzieren. Doch der Versuch, für Patrick eine Wohnung in Frankfurt zu bekommen, ist anfangs gescheitert.
"Die kleine Wohnung, die wir im Auge hatten, sollte 170 Euro kosten. Das waren 16 Euro zu viel. Das JobCenter hat die Finanzierung verweigert, obwohl wir die Differenz selbst tragen wollten", erzählte die verzweifelte Mutter in der MOZ-Redaktion. Die Fahrkostenerstattung und Zahlung von Ausbildungsbeihilfe (BAB) aber wurden abgelehnt, weil Patrick im Haus der Eltern lebt.
Auf Nachfrage im Seelower JobCenter erklärte dessen Vize-Chef Torsten Wilke: "Wir haben Patrick bestätigt, dass durch die Lehre in Frankfurt ein wichtiger Grund für seinen Auszug aus der elterlichen Wohnung besteht. Über die Angemessenheit der Wohnung in Frankfurt musste das dortige JobCenter auf der Grundlage der kommunalen Richtlinie entscheiden."
Warum die Frankfurter Behörde den Wohnraum als nicht angemessen ansah, erklärte auf Nachfrage JobCenter-Chef Karsten Cornelius: Zwar werde der Frankfurter Richtwert von 200 Euro Kaltmiete für einen Ein-Personen-Haushalt nicht überschritten, wohl aber der zulässige Quadratmeterpreis von 5,13 Euro. So hätte das Frankfurter JobCenter Patrick zwar auf Antrag die 5,13 Euro je Quadratmeter für die Wohnung gezahlt, ihm aber nicht die Angemessenheit des Wohnraums bestätigt. Und davon hängt einiges ab.
Zum Beispiel die Zahlung so genannter zusätzlicher Kosten für Wohnraum. Die wird auf Antrag nur gewährt, wenn das Lehrlingsentgeld und das BAB nicht reichen - und wenn der Wohnraum angemessen ist! "Außerdem unterschreiben manche Vermieter den Mietvertrag nicht, wenn wir nicht die volle Summe zahlen", weiß Karsten Cornelius.
Er hat sich gestern zusammen mit den Kollegen im Seelower JobCenter um eine Lösung bemüht und diese gefunden: Nachdem Astrid Kraft drei weitere Wohnungsangebote vorgelegt hatte, konnte eines davon als "angemessen" akzeptiert werden. Damit kann Patrick sowohl Umzugskosten als auch BAB und sogar eine Vorauszahlung auf dieses beantragen. Denn die Bearbeitung der Antrages kann Monate dauern. "Ich bin glücklich und dankbar für die Hilfe", sagte Astrid Kraft nach der Entscheidung.
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