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Petition wurde abgelehnt

Klosterfelde . Der Ausbau der Hans-Beimler-Straße in Klosterfelde, obwohl bereits seit Wochen im Gange, sorgt in der Gemeindevertretung weiterhin für Gesprächsstoff. Auf der jüngsten Sitzung mussten sich die Abgeordneten mit einem Petitionsantrag befassen, den Anwohner auf die Tagesordnung heben wollten.

Bereits im April und Mai hatten sich die Volksvertreter eingehend mit der Hans-Beimler-Straße beschäftigt und sich zu dem Beschluss durchgerungen, die Straße auszubauen. Die Arbeiten umfassen den Ausbau der unbefestigten Gehwege, die Erneuerung der Beleuchtungsanlage und die Befestigung der Grundstückszufahrten. Für die eigentliche Fahrbahn wurde eine Ausbaubreite von 4,75 Meter beziehungsweise 5,50 Meter (zwischen Heidestraße und der Geschwister-Scholl-Straße) beschlossen.

Doch genau damit können sich einige Anlieger nicht anfreunden. Die Straße, bislang eine Einbahnstraße, sei aus Sicht von Anwohner Toralf Köhn für den Begegnungsverkehr zu schmal geplant. Die Lkw, die seinen in der Straße liegenden Holzmarkt anfahren, würden so nicht mehr entladen können, erläuterte er bereits vor einigen Monaten und forderte deshalb unter anderem, die bisherige Einbahnstraßenregelung beizubehalten oder die Straße zu verbreitern.

Die Entladung der Laster sei ein Privatinteresse, so die Antwort des Wandlitzer Bürgermeisters Udo Tiepelmann damals. Die Gemeinde könne für die Schaffung einer privaten Ladezone nicht in die Pflicht genommen werden.

In der jüngsten Gemeindevertretersitzung fand Köhn für sein Anliegen in Helmut Steinbach (Linke) einen Fürsprecher, der sich dafür einsetzte, die Belange der Anwohner zu berücksichtigen. "Wir sollten überlegen, ob wir für die Erschließung von fünf Grundstücken wirklich eine solche Straße brauchen", sagte er.

Da Köhn im Grunde aber keine neuen Argumente vorlegen konnte, wurde der Petitionsantrag abgelehnt. Dem Holzhändler bleibt nun nur noch die Möglichkeit, eine Entladespur neben der Straße zu bauen oder die geplanten Gräben zu überbauen. Gegen diese Pläne hätte die Gemeinde nichts einzuwenden. Allerdings müsste Köhn die Kosten zwischen 10 000 und 17 000 Euro selbst tragen.

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