An Landrat Bodo Ihrke . Wer die Strafanzeige gestellt hat, ist nicht bekannt. "Aufgrund der sich verdichtenden Anzeichen der politischen Verfolgung Aufklärung suchender Bürger muss ich leider in Anonymität bleiben", heißt es in dem Schreiben, das vergangene Woche an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ging und das der Märkischen Oderzeitung vorliegt.
Darin wird noch einmal erläutert, dass die Stadtverordnetenversammlung den Kauf der Immobilie Klementstraße 10 in Bernau zum Verkehrswert beschlossen habe, obwohl die Zwangsversteigerung bereits angeordnet war. Damit liege "ganz klar eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht der Stadt Bernau gegenüber dem öffentlichen Haushalt vor", stellt der Anzeigenerstatter fest. Die Möglichkeit eines günstigeren Erwerbs sei bewusst ausgeschlagen worden. Erschwerend komme hinzu, dass auch kein vernünftiger Verwendungsgrund für das Grundstück ersichtlich sei. "Daher sehe ich den Anfangsverdacht für den Straftatbestand der Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB als gegeben", schreibt er. Und ein besonders schwerer Fall sei deshalb anzunehmen, weil das Grundstück in der Zwangsversteigerung wesentlich günstiger hätte erworben werden können, somit "ein Vermögensverlust großen Ausmaßes" vorliege. Schließlich wird abschließend darauf verwiesen, dass "aufgrund der Organstellung des Bürgermeisters auch ein amtsmissbräuchliches Handeln" gegeben sei.
Bereits kurz nach der Entscheidung hatten die Bündnisgrünen angekündigt, den dubiosen Beschluss der Kommunalaufsicht durch ihren Stadtverordneten Klaus Labod zur Prüfung vorlegen zu wollen. "Der beabsichtigte Kauf ist als Vorratskauf rechtswidrig, da eine Gemeinde gemäß Brandenburger Kommunalverfassung Vermögensgegenstände nur erwerben soll, so weit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder wird", erklärte Vize-Kreissprecher Thomas Dyhr. "Für den Ankauf des Grundstücks aus Steuergeldern ist aber derzeit offensichtlich kein Bedarf vorhanden, und es besteht zudem das Risiko eines überhöhten Kaufpreises", stellte er fest.
appellierte Bündnis 90/Die Grünen deshalb "diesen Beschluss als Kommunalaufsicht zu kassieren, damit Machenschaften wie beim berüchtigten Kölner Klüngel nicht auch im Barnim einreißen".
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