Eberswalde . War die Wahl Carsten Bockhardts zum Ersten Beigeordneten des Landkreises am 7. Oktober rechtswidrig? Diese Frage prüft das Brandenburger Innenministerium derzeit. Widerspruch gegen die Gültigkeit der Wahl hatte der Bernauer Kreistagsabgeordnete Petér Vida (Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/50Plus) eingelegt. Er begründet sein Veto mit der Verwendung eines Stimmzettels, der lediglich ein "Ja" zur Wahl Bockhardts vorsah.
Schon in der Kreistagssitzung am 7. Oktober hatte Vida seine Bedenken gegen die Gestaltung des Stimmzettels zur Wahl von Carsten Bockhardt als Erstem Beigeordneten geäußert. Diese wiederholte er nun in einem Schreiben an die Obere Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg.
"Dieser Stimmzettel genügt nicht den Erfordernissen einer freien Wahl. Er sieht nur das Stimmfeld für Ja vor. Eine Nein-Stimme ist nicht vorgesehen. Dies schränkt die Möglichkeit einer unbeeinflussten, freien Meinungsbildung erheblich ein", kritisiert er. Eine Wahl sei schon vom etymologischen Sinn her immer Ergebnis einer Meinungsbildung, an deren Ende ein "Ja" oder ein "Nein" stehen könne. "Diese freie Meinungsbildung wird in unzulässiger Weise beeinflusst, wenn der Stimmzettel, auf dem sich das Ergebnis dieses Meinungsbildungsprozesses niederschlagen soll, in eine bestimmte Richtung tendierend vorgefasst ist", schlussfolgert der Jurist.
Vida sieht sich in seiner Argumentation durch einen ähnlichen Fall bestätigt, der sich 2006 in Bernau abgespielt hat. Damals war bei der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden für den Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls ein Stimmzettel ausgegeben worden, der lediglich die Möglichkeit zuließ, mit Ja zu stimmen. Diese Wahl wurde dann von der Unteren Kommunalaufsicht für unwirksam erklärt und musste wiederholt werden.
Der von dem Widerspruch Vidas Betroffene, Barnims Vize-Landrat Carsten Bockhardt (CDU), zeigte sich gestern gelassen. "Klar ist es richtig, dass der Stimmzettel eigenartig aussah", bemerkte er. Das sei ihm selbst auch aufgefallen. Deshalb habe er die Kommunalaufsicht im Vorfeld des Kreistages gebeten, noch einmal mit Hilfe des Innenministeriums genauestens zu prüfen, ob ein solcher Stimmzettel auch rechtens sei. "Ich wollte nicht, dass meine Wahl an einer Formalie scheitert", so Bockhardt.
Inzwischen sei die vierwöchige Einspruchsfrist vorbei, setzte der Vize-Landrat gestern hinzu. Und auch Vida habe im jüngsten Kreistag das Protokoll der Oktober-Sitzung bestätigt "Ich bin gewählt und habe inzwischen auch meine Ernennungsurkunde erhalten", erklärte er.
Den Fall, dass seine Wahl für unwirksam erklärt werden könnte, mag sich Bockhardt nicht vorstellen. Und auch zu Gerüchten, dass im Nachbarkreis Oberhavel die Ausschreibungsfrist für die Stelle des Ersten Beigeordneten bis nach der Barnim-Landratswahl verlängert werden soll, um Bockhardt eine Option offenzuhalten, will er keine Stellung nehmen.
Schon in der Kreistagssitzung am 7. Oktober hatte Vida seine Bedenken gegen die Gestaltung des Stimmzettels zur Wahl von Carsten Bockhardt als Erstem Beigeordneten geäußert. Diese wiederholte er nun in einem Schreiben an die Obere Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg.
"Dieser Stimmzettel genügt nicht den Erfordernissen einer freien Wahl. Er sieht nur das Stimmfeld "Ja" vor. Eine Nein-Stimme ist nicht vorgesehen. Dies schränkt die Möglichkeit einer unbeeinflussten, freien Meinungsbildung erheblich ein", kritisiert er. Eine Wahl sei schon vom etymologischen Sinn her immer Ergebnis einer Meinungsbildung, an deren Ende ein "Ja" oder ein "Nein" stehen könne. "Diese freie Meinungsbildung wird in unzulässiger Weise beeinflusst, wenn der Stimmzettel, auf dem sich das Ergebnis dieses Meinungsbildungsprozesses niederschlagen soll, in eine bestimmte Richtung tendierend vorgefasst ist", schlussfolgert der Jurist.
Vida sieht sich in seiner Argumentation durch einen ähnlichen Fall bestätigt, der sich 2006 in Bernau abgespielt hat. Damals war bei der Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden für den Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls ein Stimmzettel ausgegeben worden, der lediglich die Möglichkeit zuließ, mit Ja zu stimmen. Diese Wahl wurde dann von der Unteren Kommunalaufsicht für unwirksam erklärt und musste wiederholt werden.
Der von dem Widerspruch Vidas Betroffene, Barnims Vize-Landrat Carsten Bockhardt (CDU), zeigte sich gestern gelassen. "Klar ist es richtig, dass der Stimmzettel eigenartig aussah", bemerkte er. Das sei ihm selbst auch aufgefallen. Deshalb habe er die Kommunalaufsicht im Vorfeld des Kreistages gebeten, noch einmal mit Hilfe des Innenministeriums genauestens zu prüfen, ob ein solcher Stimmzettel auch rechtens sei. "Ich wollte nicht, dass meine Wahl an einer Formalie scheitert", so Bockhardt.
Inzwischen sei die vierwöchige Einspruchsfrist vorbei, setzte der Vize-Landrat gestern hinzu. Und auch Vida habe im jüngsten Kreistag das Protokoll der Oktober-Sitzung bestätigt "Ich bin gewählt und habe inzwischen auch meine Ernennungsurkunde erhalten", erklärte er.
Den Fall, dass seine Wahl für unwirksam erklärt werden könnte, mag sich Bockhardt nicht vorstellen. Und auch zu Gerüchten, dass im Nachbarkreis Oberhavel die Ausschreibungsfrist für die Stelle des Ersten Beigeordneten bis nach der Barnim-Landratswahl verlängert werden soll, um Bockhardt eine Option offenzuhalten, will er keine Stellung nehmen.
Im Innenministerium bestätigte gestern Werner Gronebaum- Dencker den Eingang des Einspruchs von Petér Vida. Der Vorgang befinde sich noch in der Prüfung durch die Kommunalaufsicht, sagte der Sprecher.
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