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Mai-Krawalle: Haft wegen Mordversuchs beantragt

Berlin . Erstmals nach den Berliner Mai-Krawallen hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen wegen versuchten Mordes gefordert. Zwei junge Männer sollten für vier Jahre und neun Monate sowie für drei Jahre und neun Monate in Haft, beantragte Staatsanwalt Ralph Knispel am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht. Die Angeklagten, die heute 20 und 17 Jahre alt sind, hätten am Abend des 1. Mai 2009 mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, als sie in Kreuzberg einen Molotowcocktail gegen Polizisten warfen, sagte der Ankläger. Die jungen Männer waren nach rund sieben Monaten Untersuchungshaft im Dezember auf freien Fuß gekommen. Das Landgericht sah keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Der seit September laufende Prozess hatte für heftige Diskussionen gesorgt. Die damaligen Schüler hatten die Vorwürfe stets bestritten und sich auf eine Verwechslung berufen. Eine Frau erlitt schwere Verletzungen durch den Brandsatz. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich im Wesentlichen auf die Angaben von zwei Polizisten, die die Angeklagten bis zur Festnahme "allenfalls einen Sekundenbruchteil aus den Augen gelassen hätten". Eine Verwechselung schloss der Staatsanwalt aus. Dass zwei gleich gekleidete Personen den Weg der Angeklagten kreuzten und mehrere Polizisten sich täuschen, sei schwer vorstellbar. Es handele sich um besonders erfahrene Beamte mit einem geschulten Blick.

Gleichzeitig beklagte der Staatsanwalt Defizite bei den Ermittlungen. Insbesondere Fotos, die Filmstudenten bei den Ausschreitungen in Kreuzberg aufnahmen, seien sehr spät von der Polizei weitergeleitet worden. Anders als die Verteidigung es sehe, seien darauf nicht die wahren Täter zu sehen. Gegen die Männer auf den Fotos wird ermittelt. Fahnder hatten einen Benzinkanister bei einem der Verdächtigen in der Wohnung gesehen, jedoch nicht beschlagnahmt. "Ein Fehler der nicht hätte passieren dürfen", sagte Knispel.

Der Ankläger unterstrich, er habe sich zu keiner Zeit von öffentlichem Druck leiten lassen. Weisungen von Oben habe es nicht gegeben. Nach den Mai-Ausschreitungen waren Forderungen nach harter Bestrafung von Randalierern laut geworden. Zahlreiche Polizisten waren durch Steine und Flaschen verletzt worden.

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