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Doris Steinkraus 08.04.2010 06:21 Uhr - Aktualisiert 12.04.2010 13:53 Uhr

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Alleen im Kreis 
werden immer lichter

Seelow (moz) Jährlich werden in Brandenburg zwischen 3000 und 7000 Bäume gefällt. Nicht eingerechnet sind Bäume im kommunalen Bestand und an Kreisstraßen. Eine Volksinitiative will die Regierung dazu bewegen, mehr für die Wahrzeichen Brandenburgs, die Alleen, zu tun.

  © Johann Mueller

„Warum?“ stand auf dem kleinen Holzkreuz, das Unbekannte an den Baumstumpf genagelt hatten. Die mehr als 150 Jahre alte Eiche an der B 167, kurz hinter Seelow, Richtung Gusow, an der Einfahrt der alten LPG-Straße zum Krankenhaus fiel der Motorsäge zum Opfer. Männer der Straßenmeisterei des Landesbetriebes Straßenwesen nahmen das Kreuz wieder ab.

„Hätte sich derjenige an uns gewandt, hätten wir ihm erklärt, warum der Baum gefällt werden musste“, so Straßenmeister Siegfried Kalies. „Die Festlegung zur Fällung wurde bei der turnusmäßigen Baumschau getroffen“, so Kalies. An dieser Begehung nehme immer auch ein Vertreter der Umweltbehörde des Landkreises teil. Mitunter würden Bäume mehrere Jahre beobachtet, ehe die Entscheidung zur Fällung kommt.

Vor allem, wenn große Bäume verschwunden sind und deren Stümpfe keine Anzeichen aufweisen, dass der Baum hohl war, werden Bürger misstrauisch. „Es gibt auch andere Gründe fürs Fällen“, betont Siegfried Kalies. Bei diesem Baum sei ein starker Pilzbefall festgestellt worden. Der Pilz verändere die Konsistenz des Baumes, er drohe beim nächsten Wind umzufallen oder abzubrechen.

Dr. Reinhard Marschler, Leiter des kreislichen Umweltamtes, spricht von einer grundsätzlichen Denkweise der Baulastträger. „Sobald von einem Baum Gefahr ausgehen könnte, wird meist gefällt“, sagt er. Er bestätigt, dass es regelmäßig Baumschauen gibt, bei denen die nächsten Fällkandidaten besprochen werden. Der hohe Kontrollturnus beschere auch viele Fällungen.

Das hänge letztlich vor allem mit der zu gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht zusammen. Das ist Aufgabe des jeweiligen Baulastträgers – Kommunen, Kreis, Land oder Bund. Kommt es wegen eines Umsturzes oder herabbrechender Äste zum Schadensfall, prüft die zuständige Versicherung als Erstes, ob die Bäume regelmäßig begutachtet wurden.

Marschler weiß, dass mit dieser Vorgehensweise der Baumbestand auch in den Alleen des Kreises von Jahr zu Jahr lichter wird. Konkrete Zahlen bekommt der Kreis nicht. Auch über die Gesamtzahl der in Kommunen abgeholzten Bäume gibt es keine Statistiken.

Sieben anerkannte Naturschutzverbände haben im August vergangenen Jahres eine Volksinitiative „Rettet Brandenburgs Alleen“ gestartet. 20 000 Unterschriften sind nötig, damit sich der Landtag mit der Thematik beschäftigt. Ziel ist es, die vom Land 2007 beschlossene Konzeption zur Entwicklung von Alleen an Landes- und Bundesstraßen aufzuheben und eine Neue zu erlassen. Die soll beinhalten, dass Alleebäume im Verhältnis 1:1 gepflanzt werden und dass es jährliche Statistiken zu gefällten und gepflanzten Bäumen gibt.

Man habe jetzt die 10 000er Marke erreicht, so Wolfgang Mädlow, Sprecher der Intiative und Geschäftsführer des Nabu in Potsdam. „Wir werden jetzt verschiedene Aktionen starten, um auf die Problematik aufmerksam zu machen und die nötigen Unterschriften zusammenzubekommen“, so Mädlow. Mit der jetzigen Konzeption würde in den nächsten 20 Jahren ein Drittel aller Alleebäume verschwinden, rund 100 000 Stück.

Die neue Regierung habe das Thema im Koalitionsvertrag noch offen gehalten, so Mädlow. Deshalb haben die Akteure große Hoffnung, dass mit der Volksinitiative der Landtag deutlich nachbessert und die Alleen eine Chance bekommen. „Wir fordern nichts Neues, sondern die Umsetzung bestehender Gesetze, der Nachpflanzpflicht“, so Mädlow.

Infos unter www.rettet-brandenburgs-alleen.de

Die Volksinitiative ist in Deutschland ein Instrument der direkten Demokratie. Ihr Name leitet sich vom sogenannten Initiativrecht, also dem Recht, Vorschläge und Gesetzesentwürfe in ein Parlament zum Zwecke der Beschlussfassung einzubringen, ab. Um eine Volksinitiative zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren eine festgelegte Zahl an Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern in einer bestimmten Frist vorlegen. Das Parlament muss den Vorschlag dann im Plenum behandeln, ist aber frei in seiner Entscheidung, ob es die Vorlage beschließt oder verwirft.

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