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Ronald Bahlburg 13.05.2010 16:41 Uhr - Aktualisiert 13.05.10 16:53 Uhr

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Schöneburg: Kein Risiko durch Gerichtshof-Urteil

Potsdam (moz) Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sieht nach dem Urteil zur nachträglichen Sicherungsverwahrung besonders gefährlicher Straftäter kein erhöhtes Risiko für die Bevölkerung. Am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Sicherungsverwahrung nicht nachträglich unbefristet verlängert werden darf. Er wies in letzter Instanz einen Widerspruch der Bundesregierung zurück, die einen Gewaltverbrecher nicht entlassen wollte, obwohl dieser seine Freiheitsstrafe und die anschließende Sicherungsverwahrung abgesessen hatte.

  Will einen Neuanfang: Volkmar Schöneburg plädiert für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung, die auch Rechte der Täter berücksichtigt. © MOZ/Dietmar Horn

Das Straßburger Urteil betrifft laut Schöneburg in Brandenburg derzeit drei Gefangene, die vor 1998 verurteilt wurden und nach Abbüßen ihrer Freiheitsstrafe maximal zehn weitere Jahre in Sicherungsverwahrung gehalten werden können. Der erste von ihnen werde 2014 entlassen, sagte der Minister am Mittwoch in Potsdam. Es blieben somit vier Jahre Zeit, „um ein erfolgreiches Sicherheitsmanagement zu entwickeln“.

Insgesamt säßen fünf Häftlinge in Sicherungsverwahrung, davon vier in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel. Im Jahr 2019 seien es nach jetzigem Stand voraussichtlich etwa 18.

Straftäter, die gleichzeitig mit dem Urteilsspruch zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt wurden oder noch verurteilt werden, sind laut Schöneburg nicht von der Entscheidung der Straßburger Richter betroffen. Die Sicherungsverwahrung müsse mit zwei Zielen neu geregelt werden: die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und weiterhin gefährliche Straftäter im Gefängnis ein möglichst menschenwürdiges Leben führen zu lassen.

Der rechtspolitische Sprecher CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, meinte: ein wirkungsvoller Schutz der Menschen vor gefährlichen Straftätern dürfe nicht zwischen den Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention zerrieben werden. „Die drei in Brandenburg von der Entscheidung betroffenen Straftäter müssen weiterhin hinter Schloss und Riegel bleiben“, forderte er in einer Mitteilung. Bei der Neuregelung und Vollzug der Sicherungsverwahrung sollten Brandenburg und Berlin mit einer Stimme sprechen. „Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass der Staat seine Bürger vor schweren Sexual- und Gewaltstraftätern schützt. Dieses Vertrauen wird durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zerstört“, meinte der CDU-Politiker. Er fordert von der Bundesjustizministerin einen Regelungsvorschlag, um gesetzliche Lücken bei der Sicherungsverwahrung zu schließen.

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