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Oliver Köhler 14.06.2010 20:00 Uhr

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Werbung nicht erwünscht

Wandlitz (moz) Die Straßenlaternen an der Prenzlauer Chaussee in Wandlitz sind oft kaum noch zu erkennen. Zu viel Werbung ist an ihnen befestigt – legale wie illegale. Nun soll eine Satzung helfen, das Chaos zu regeln und die Aushänge zu begrenzen.

Die großen Straßen in Wandlitz werden täglich von tausenden Autofahrern passiert. Für Gewerbetreibende also perfekte Standorte, um ihre Werbung zu platzieren. Besonders begehrt sind Laternen, die direkt an der Straße stehen: Sie sind hoch genug und an ihnen lassen sich ohne großen Aufwand Werbeträger anbringen.

Doch nicht alle sind erfreut, über die guten Werbemöglichkeiten, lassen sich doch hinter einer Vielzahl von Plakaten mitunter kaum noch die eigentlichen Laternen erkennen. Vor allem für Veranstaltungen wird dort oft geworben. Aber auch Parteien nutzen die Ersatz-Litfasssäulen, um vor Wahlen auf sich aufmerksam zu machen. Eine rechte Partei etwa hatten die Laternen an der Prenzlauer Chaussee in Höhe der Schule genutzt, um ihre Parolen zu verbreiten.

Auf Antrag der SPD soll nun Schluss sein mit der Schilderflut. Zwar soll es kein generelles Werbeverbot wie es etwa für die Altstadtleuchten in Schönerlinde und Schönwalde gefordert wurde, geben. Mit dem vorliegenden Konzept solle aber „das Anliegen verfolgt werden, einen Ausgleich zwischen dem Anspruch auf ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Gemeinde Wandlitz und den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Werbetreibenden zu finden“, heißt es in dem Papier.

So wird künftig die Anzahl von derzeit 15 Plakaten pro Ortsteil auf 10 begrenzt. Dafür wird die Mindestgebühr von 10 Euro auf 15 angehoben. Zudem soll die Plakatierung über eine Kombination aus der Plakatierungsdauer sowie dem zu entrichtenden Preis gesteuert werden. Geplant ist eine Anhebung der Gebühr ab der erste Woche auf 75 Cent pro Tag und Plakat.

Im Regelfall soll auch nur noch für fünf Veranstaltungen pro Ortsteil gleichzeitig geworben werden dürfen. Und auch die Dauer der Plakatierung wird begrenzt. Künftig kann die Werbung nur noch maximal drei Wochen aushängen. „Da die Überschreitung der genehmigten Plakatierung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird die Gebühr fortlaufend für den nicht genehmigten Zeitraum nachberechnet und es kann ein Bußgeld erhoben werden“, ist in dem Konzept weiter zu lesen.

Die sogenannten Lichtmast-Schilder, mit denen etwa auf Unternehmen hingewiesen wird, sollen auf drei pro Ortsteil begrenzt werden. Hier wird die Gebühr von 5 auf 10 Euro angehoben.

In Neben- oder Anliegerstraßen sowie vor öffentlichen Einrichtungen entlang der Prenzlauer Chaussee darf künftig nicht mehr plakatiert werden.

Insgesamt, so hofft die Gemeinde, könnte sich durch die Maßnahmen ein Antragsrückgang von etwa 50 Prozent ergeben. Die Einnahmen aus der Plakatierung würden sich damit jährlich auf etwa 10 000 Euro belaufen. Um illegalen Plakatierungen vorzubeugen, hat die Gemeinde zudem vor einiger Zeit ein Aufkleber-System eingeführt. Nur genehmigte Plakate erhalten einen solchen.

Für Werbung, die an Hauswänden beziehungsweise auf privaten Flächen angebracht wird, gelten diese Regelungen indes nicht. Auch wird über eine Lockerung der Werberegeln in Kreuzungsbereichen nachgedacht. Ab wann die neue Satzung Gültigkeit hat, ist noch nicht klar.

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