Bernau/Eberswalde (moz) Die ersten neuen Oberleitungsbusse sind in Eberswalde seit einiger Zeit bereits im Einsatz. Modern und in grün-weißer Lackierung sind sie das neue Aushängeschild der Barnimer Busgesellschaft (BBG). Gebaut werden die insgesamt zwölf Fahrzeuge von der Firma Solaris, die Ende des vergangenen Jahres den Zuschlag erhielt. Rund 8,2 Millionen Euro wird das polnische Unternehmen dafür in den nächsten Jahren kassieren.
Doch bereits wenige Wochen nach Bekanntwerden des Zuschlags meldete ein Mitbieter Zweifel an dem Verfahren an. Schließlich war das Angebot der Firma Belkommunmash fast um die Hälfte billiger. In mehreren Schreiben wandte sich der Vertreter des weißrussischen Unternehmens, Dieter Otto, an die BBG und den Landkreis. Er beschwerte sich über den Umgang. So sei in persönlichen Gesprächen mit ihm die Ausschreibung nicht einmal erwähnt worden, schrieb er. Zudem könne er den Ausschluss von dem Bieterverfahren „aus formalen Gründen“ nicht akzeptieren. „Es sind alle Vorgaben erfüllt worden.“
In einem Gespräch mit der MOZ verwies der Geschäftsführer der BBG, Frank Wruck schon vor einigen Monaten auf die strengen europäischen Ausschreibungsregeln. „Mit Hinweisen auf die Ausschreibung oder die Möglichkeit der Nachbesserung würde man einem Anbieter Vorteile verschaffen“, sagte er damals und wunderte sich darüber, dass Otto keine rechtlichen Schritte in die Wege leitete.
Doch genau das hat der Vertreter von Belkommunmash mittlerweile getan. Beim zuständigen Amtsgericht in Neuruppin ging eine Strafanzeige wegen des Verdachtes auf Korruption gegen die Geschäftsführung der BBG sowie Landrat Bodo Ihrke ein. „Es sind Ermittlungen aufgenommen worden“, bestätigte Oberstaatsanwalt Frank Winter. Über den Stand könne er allerdings noch nichts sagen.
Bei der BBG und im Landratsamt weiß man von diesen Vorgängen jedoch nichts. „Die Vergabe ist einwandfrei und rechtlich sauber verlaufen, wurde auch anwaltlich begleitet“, sagte Landratssprecherin Marianne Schlestein. Und auch Frank Wruck hat bislang weder von der Vergabekammer noch von der Staatsanwaltschaft etwas gehört. Er wisse nicht, was man ihm vorwerfen wolle und sehe dem ganzen Verfahren gelassen entgegen, erklärte er.
Sollte sich der Verdacht, dem die Staatsanwaltschaft derzeit nachgeht, bestätigen, drohen den Beteiligten hohe Strafen. In einem zivilrechtlichen Verfahren könnte das benachteiligte Unternehmen zudem Schadensersatzforderungen geltend machen.
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