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Stefan Kegel 02.09.2010 07:37 Uhr

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In der Apotheke wird es teurer

Frankfurt (Oder) (moz) Für viele Patienten, die etwa das Antibiotikum Roxi-CT verwenden, oder den Cholesterinsenker Simvastin, wird es in der Apotheke teurer. Waren diese Medikamente, wie 3308 andere auch, bis Ende­ August von der Zuzahlung befreit, werden nun zwischen fünf und zehn Euro fällig.

Medikamente ohne Zuzahlung werden für gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland immer seltener. Statt 11 624 wie vor einem Jahr sind jetzt nur noch 6308 Arzneimittel ohne Rezeptgebühr erhältlich. Das ist rund ein Fünftel der rund 30 000 Arzneien.

Die Regeln für die Zuzahlung sind klar: Sie beträgt zehn Prozent vom Preis des Arzneimittels, mindestens jedoch fünf Euro. Ist ein Medikament billiger, ist nur der tatsächliche Produktpreis zu zahlen. Damit Wucher ausgeschlossen ist, hat der Gesetzgeber eine Grenze eingezogen: Es dürfen maximal zehn Euro kassiert werden. Die Gebühr fließt nicht an die Apotheken, sondern wird von ihnen an die Krankenkassen weitergeleitet.

Hintergrund für die plötzliche Verteuerung von Blutdrucksenkern, Psychopharmaka und anderen Arzneimitteln ist eine Senkung der sogenannten Festpreise – der Höchstbeträge, die die Krankenkassen für einen Wirkstoff erstatten. Produkte, die wegen ihres bisher günstigen Preises zuzahlungsfrei waren, rutschen nun wieder in die Zuzahlungspflicht.

„Etwa zweimal im Jahr werden die Festpreise festgelegt, dieses Jahr zum 1. September“, erklärt Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Dies geschehe abhängig von der Lage auf dem Pharma-Markt. Die Unternehmen haben jeweils am Anfang und zur Mitte eines Monats die Möglichkeit, ihre Preise zu ändern und sie eventuell den neuen finanziellen Vorgaben der Krankenkassen anzupassen.

Die Festbeträge, 1989 von der damaligen schwarz-gelben Koalition eingeführt, werden von den Krankenkassen entsprechend der Marktlage festgelegt. Sie liegen meist im unteren Bereich der Durchschnittspreise einer Arzneigruppe. Lanz erklärt das schwierige System an einem Beispiel: Bei drei wirkstoffgleichen Medikamenten, die fünf, sieben und zehn Euro kosteten, würde der Festbetrag etwa bei etwa sechs Euro liegen, rechnet er vor, „aber nie bei 4,50 Euro“. Außerdem werde sichergestellt, dass bei einer Neubestimmung mindestens ein Arzneimittel zum Festbetrag erhältlich ist.

„Damit wird verhindert, dass Patienten, die ein bestimmtes Medikament brauchen, eine sogenannte Aufzahlung leisten müssen“, sagt Lanz. Diese wird fällig, wenn ein Medikament sehr viel teurer ist als der Festbetrag. „Der Versicherte hat immer die Möglichkeit, auf ein Arzneimittel ohne Aufzahlung auszuweichen“, betont der Krankenkassen-Sprecher.

Patienten können auch bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob sie Rabattverträge mit bestimmten Herstellern geschlossen hat. Dann erhalten ihre Kunden das Präparat dieses Herstellers besonders günstig, im besten Fall ohne Zuzahlung. „Im Jahr 2009 haben die Rabattverträge der Krankenkassen rund 59 Prozent aller abgegebenen Packungen mit wirkstoffgleichen Arzneimitteln abgedeckt“, sagt ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Die Kosten für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Gaben AOK, Barmer & Co. im Jahr 1999 noch 19,2 Milliarden Euro pro Jahr für Arzneimittel aus, waren es zehn Jahre später bereits 32,4 Milliarden Euro.

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