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Sicherungsverwahrung: Ablehnung aus Brandenburg

Potsdam (DPA) Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) verweigert seine Zustimmung: Die Neuregelung der umstrittenen Sicherungsverwahrung geht seiner Ansicht nach zu weit, ohne die Bevölkerung tatsächlich besser vor chronischen Straftätern zu schützen. „Ohne dass es kriminalpolitisch erforderlich wäre, laufen wir wieder Gefahr, gegen Menschenrechte zu verstoßen“, so Schöneburg. „Das Gesetz muss korrigiert werden“, meinte der Minister. Mit der vom Bundestag beschlossenen Novelle bestehe die Gefahr, dass die Sicherungsverwahrung viel zu oft angewendet wird.

  Ablehnung aus Brandenburg: Gefährliche Straftäter werden nach Ansicht der Landesregierung durch die Neuregelung der Sicherungsverwahrung nicht ausreichend geschützt. © dpa

Um dies zu verhindern, will Schöneburg den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen. Fünf Anträge will er dazu stellen. „Dafür werde ich wohl nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Aber einige Länder haben signalisiert, dass sie in einigen Punkten zustimmen würden“, sagte er. Das neue Gesetz ist nötig, weil nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung in Deutschland gegen die Menschenrechte verstößt.

Schöneburg will die schärfste Sanktion, die das Strafrecht vorsieht, ausschließlich für absolute Schwerverbrecher vorbehalten - wenn es um Tötungs- oder schwere Sexualdelikte geht. Nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sei sie aber auch nach Straftaten wie Drogenhandel oder Erpressung möglich. „Sogar wenn ein Straftäter gegen die Führungsaufsicht verstoßen hat, soll sie möglich sein. Das geht zu weit.“

Sorge bereiten dem Juristen vor allem die Kriterien für den sogenannten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Wird dieser im Urteil erwähnt, kann ein Straftäter auch weiterhin nach verbüßter Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommen, wenn er als entsprechend gefährlich eingestuft wird. „So, wie die kriminalpolitische Stimmung derzeit ist, wird der Vorbehalt inflationär angewandt werden“, sagte er. Bis zu 1000 Straftäter pro Jahr liefen Gefahr, dafür die formellen Voraussetzungen zu erfüllen.

Seine Befürchtung werde bundesweit von Vollzugsbeamten geteilt. Die Arbeit hinter Gittern werde damit unnötig erschwert: „Wenn ein Strafgefangener damit rechnen muss, dass das festgesetzte Haftende widerrufen werden kann, fehlt eine Perspektive. Das erschwert Arbeit und Betreuung für die Resozialisierung.“

Dramatisch sei, dass die Entscheidung zur Sicherungsverwahrung künftig erst kurz vor dem Haftende gefällt werden müsse. „Plötzlich steht dann der Gefangene mit seinem Plastesack auf der Straße. Eine vernünftige Vorbereitung auf die Entlassung ist so unmöglich“, kritisierte Schöneburg. Er forderte, dass die Entscheidung wenigstens sechs Monate vor dem regulären Haftende getroffen werden muss.

Der Minister kritisierte, dass für jugendliche Straftäter die nachträgliche Sicherungsverwahrung weiterhin möglich sein soll. Für völlig fragwürdig hält Schöneburg die Regelung, wonach Täter, die nach dem Straßburger Urteil bereits entlassen werden mussten, wegen „psychischer Störung“ wieder eingesperrt werden sollen. „Das ist eine trickserhafte Aushebelung des Urteils, bei der ich aus rechtsstaatlicher Grundüberzeugung auf keinen Fall mitmachen kann.“

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