Stuttgart/Mainz (AP) Die Zeugen Jehovas werden in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg weiterhin nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Das teilten die zuständigen Ministerien der beiden Bundesländer am Mittwoch in Mainz und Stuttgart mit.
Nach „umfassender Prüfung“ seien bestehende Zweifel an der Rechtstreue der Religionsgemeinschaft „nicht vollständig ausgeräumt“ worden, hieß es aus dem Mainzer Kulturministerium. Daher seien die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verleihung des Körperschaftsstatus nicht erfüllt.
Das baden-württembergische Kultusministerium begründete die Ablehnung damit, dass die Zeugen Jehovas das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe aus Artikel 6 des Grundgesetzes beeinträchtigten und gefährdeten. So werde der Kontakt mit Familienmitgliedern verboten, die von der Religionsgemeinschaft abtrünnig würden. Mit der Androhung des Kontaktverlusts im Falle eines Austritts würden austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft festgehalten. Dadurch sei deren Religionsfreiheit aus Artikel 4 des Grundgesetzes beeinträchtigt.
In zwölf anderen Bundesländern sind die Zeugen Jehovas hingegen inzwischen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und damit praktisch den Kirchen gleichgestellt. Den Anfang hatte 2006 Berlin gemacht, danach hatte die Glaubensgemeinschaft Folgeanträge in den übrigen 15 Bundesländern gestellt. In Bremen und Nordrhein-Westfalen stehen die Entscheidungen noch aus.
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