Potsdam . Die Berufung der wegen Körperletzung im Amt verurteilten Lehrerin ist am Donnerstag vom Landgericht Potsdam abgewiesen worden. Das Strafmaß gegen Sieglinde B., die wieder nicht vor der Kammer erschien, wurde jedoch vermindert. Sie muss nun eine Geldstrafe zahlen.
Vom Amtsgericht Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) wurde die 57-Jährige Mitte des Jahres zu einer halbjährigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Sieglinde B. mehrere Erstklässer der Grundschule Eichwalde geschlagen und unter Druck gesetzt hat.
Richterin Sabine Schwesig war am Donnerstag ebenfalls von der Schuld der Pädagogin überzeugt. Widersprüchliche Aussagen, Erinnerungslücken, zerstörte Freundschaften und das Fehlen der Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen erschwerten allerdings für sie den Die Richterin sah neben der Überforderung der Lehrerin aber auch ein Versagen in der Schulleitung und dem übergeordneten Schulamt in Wünsdorf (Teltow-Fläming). "Die Eltern wollten die Vorwürfe im Gespräch klären, stießen aber auf keine Bereitschaft."
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