Frankfurt (Oder) Der Prozess um die neun toten Babys von Brieskow-Finkenheerd (Oder-Spree) wird länger dauern als geplant. Am zweiten Verhandlungstag beantragte Rechtsanwalt Matthias Schöneburg am Donnerstag eine Aussetzung des Verfahrens. Der Verteidiger geht von einer Schuldunfähigkeit der 42-jährigen Sabine H. aus. Seiner Ansicht nach müsse zunächst die Rolle des früheren Ehemannes der Angeklagten geklärt werden.
Zwei Gutachter mit einer Meinung: die beiden Mediziner Horst Krüger (l.) und Matthias Lammel. Foto: GMD/ Dietmar Horn
Eine Wende in dem Prozess zeichnete sich bereits am vergangenen Verhandlungstag ab. Da belastete die Angeklagte erstmals ihren damaligen Ehemann Oliver H. Er habe von den Schwangerschaften gewusst, sagte sie im Prozess. Am Donnerstag legte die 42-Jährige kräftig nach. Sie berichtete von einem Gespräch, das sie Anfang 1993 mit ihrem Mann geführt haben will. "Er äußerte die Befürchtung, dass ich ein halbes Jahr zuvor nicht zu einem Lehrgang nach Goslar, sondern zu einer Abtreibung nach Holland gefahren bin", erinnerte sie sich. Zudem könne sie nicht ausschließen, dass Oliver H. bei den Geburten und bei der anschließenden Beseitigung der Spuren und Leichen geholfen habe.
Eine Beteiligung des Ehemannes könnte der Angeklagten einen erheblichen Vorteil verschaffen. In dem Revisionsprozess geht es nämlich vor allem darum, ob Sabine H. schuldfähig ist. Bislang attestierten ihr zwei Gutachter einen gesunden Verstand. Sie schlossen sowohl eine seelische Krankheit als auch eine "Einschränkung der Steuerungsfähigkeit" durch übermäßigen Alkoholkonsum aus. Gutachter Horst Krüger drückte sich so aus: "Geburt, Erschöpfung, Spurenbeseitigung - das sind komplexe Handlungsabläufe." Ein völlig Betrunkener sei zu solch einem "situationsgerechten Verhalten" nicht in der Lage.
Trank Sabine H. also weniger Alkohol, als sie vorgibt? Oder half ihr eine andere Person bei den Verbrechen? Gutachter Horst Krüger räumte ein, dass die "Beurteilung der Schuldfähigkeit" anders ausfallen könnte, wenn der Ehemann bei den Verbrechen eine aktive Rolle spiele. Genau auf solch eine "aktive Rolle" zielt der Antrag von Rechtsanwalt Schöneburg ab. Seine Überlegung: Hätte Oliver H. seiner Frau bei den Geburten geholfen, könnte das ein Indiz dafür sein, dass seine Mandantin zur Tatzeit tatsächlich volltrunken war. Unterm Strich müsste eine Schuldunfähigkeit stehen und das bisher verhängte Strafmaß von 15 Jahren neu bewertet werden.
Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft gegen Oliver H. Nach den neuen Vorwürfen wollte Anklägerin Anette Bargenda den Beschuldigten gestern kurzfristig zur Vernehmung zitieren - ohne Erfolg. Und so plauderte die Angeklagte weiter über ihren Geschiedenen. Kurz vor Weihnachten habe er sie unverhofft in der Justizvollzugsanstalt besucht. Schokolade und Kaffee habe er mitgebracht und so viel geredet wie nie zuvor in den vielen Ehejahren. "Da bin ich stutzig geworden", erzählte Sabine H. und unterstellt ihrem Ex insgeheim den Versuch, sie gnädig zu stimmen.
Der Prozess wird am 17. März fortgesetzt.
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