. Im Landesumweltamt Brandenburg sind knapp 100 Widersprüche gegen die Genehmigung für den Bau der Abfallverbrennungsanlage der Firma Theo Steil eingegangen. Das hat ein Sprecher der Rechtsabteilung des Landesumweltamtes bestätigt. Diese Fülle von Widersprüchen sei auch der Grund, warum ein Antrag der Firma, sofort mit dem Bau beginnen zu dürfen, nicht wie geplant bereits am 22. Februar entschieden werden konnte. "Wir müssen uns mit den Widersprüchen auseinandersetzen und abwägen, welches Interesse schwerer wiegt, bevor wir über die Anordnung einer sofortigen Vollziehung entscheiden können", erklärte der Sprecher.
Im Moment hat die Firma Theo Steil zwar eine Genehmigung für den Bau der umstrittenen Abfallverbrennungsanlage in den Händen, kann sie aber aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche nicht nutzen. Befürwortet das Landesumweltamt den Antrag auf sofortige Vollziehung, wäre die aufschiebende Wirkung der Widersprüche aufgehoben. Dann kann zum Beispiel die Stadt Eberswalde zwar vor dem Verwaltungsgericht auf einstweiligen Rechtsschutz klagen und im Erfolgsfall den Vollzug der Genehmigung wieder außer Kraft setzen. Bis zur Entscheidung einer solchen Klage dürfte die Theo Steil GmbH jedoch schon mit dem Bau beginnen.
Die vielen Widersprüche haben jedoch für mehr als nur ein paar Wochen Zeitverzug geführt, sondern einen Baustart womöglich für ein halbes Jahr verhindert. Wie das Landesumweltamt bestätigte, werde die Entscheidung in Sachen sofortige Vollziehung auf keinen Fall noch in dieser Woche fallen. Das aber hat weitreichende Auswirkungen, die mit dem Genehmigungsbescheid zusammenhängen. In diesem Bescheid gibt es 95 Nebenbestimmungen, die eine Reihe von Auflagen für den Antragsteller enthalten, angefangen von Pflichten zur Information der Behörden über den Baubeginn, über Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Brandschutz oder zur regelmäßigen Kontrolle von Schadstoffen durch akkreditierte Labors. Die letzte Nebenbestimmung, Auflage Nummer 95, betrifft den Naturschutz. Dort heißt es: "Eine Beseitigung des Vegetationsbestandes auf der geplanten Anlagenfläche im Zeitraum vom 15. März bis 15. September eines Kalenderjahres ist nicht zulässig."
Wenn die Entscheidung über die sofortige Vollziehung des Genehmigungsbescheides also nicht bis morgen, 14. März, vorliegt, darf die Firma das Baufeld erst wieder ab Mitte September frei machen. Ein sofortiger Baubeginn ist damit de facto ausgeschlossen, auch wenn das Landesumweltamt den Antrag der Firma Theo Steil vielleicht in ein, zwei Wochen positiv bescheiden sollte.
Und davon geht der Rechtsanwalt der Bürgerinitiative, Philipp Heinz, eigentlich aus. "Ich rechne damit, dass das Land dem Antrag des Antragstellers statt geben wird. In vielen anderen Fällen war das immer so. Das jedoch sagt nichts über das eigentliche Verfahren. Nach wie vor sehen wir gute Chancen, dass die Stadt Eberswalde seine Planungshoheit vor Gericht bestätigt bekommt und den Genehmigungsbescheid damit anfechten kann." Heinz ist überdies der Meinung, dass auch die Firma Theo Steil der Genehmigung des Landesumweltamtes nicht traut. "Dass das Unternehmen in einem Normenkontrollantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Veränderungssperre der Stadt Eberswalde überprüfen will, ist doch ein Zeichen dafür, dass es sich unsicher ist, ob die fragwürdige Entscheidung der Landesumweltamtes bestand haben wird."
In der Tat bräuchte die Firma gar nicht gegen die Veränderungssperre vorzugehen, da sie vom Landesumweltamt schon übergangen wurde.
Einige Mieter und Pächter an der Hafenstraße in Erkner hadern mit dem Bebauungsplan und den Modernisierungen Die Modernisierung der Wohnungen in der... mehr
Fäll-Aktion in der Uferstraße in Hangelsberg: Freitag Vormittag wurde hier im Auftrag der Gemeinde damit begonnen, zehn Pappeln zu fällen. Im Fall... mehr
Nach wochenlanger Ruhe im Verfahren zum Bau der Abfallverbrennungsanlage der Firma Theo Steil gab es gestern erstmals wieder neue Nachrichten. Wie das... mehr
