Dresden . Erwartet wurde ein harmloser Prozess um eine Geldstrafe von 780 Euro: Doch mitten in der Berufungsverhandlung stach am Mittwoch im Landgericht Dresden der Angeklagte mit einem Messer zu. Eine 32-jährige Frau, die als Zeugin aussagen sollte, brach zusammen. Der lebensgefährlich Verletzten konnten auch Notärzte nicht mehr helfen. Sie starb noch im Gerichtssaal. Bei der Bluttat wurden zwei weitere Menschen verletzt. Darunter war nach einem online-Bericht der Dresdener "Bild"-Zeitung auch der Ehemann der Getöteten. "Wir stehen alle unter Schock", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Christian Avenarius. Der Vorfall sei bislang ohne Beispiel an sächsischen Gerichten.
Das alltägliche Berufungsverfahren wegen Beleidigung hatte am Vormittag begonnen. Der Angeklagte war Ende 2008 vom Amtsgericht Dresden verurteilt worden. Der damals arbeitslose Lagerarbeiter hatte auf einem Spielplatz eine Frau beschimpft, die ein Kopftuch trug. Sie hatte den Mann gebeten, eine Schaukel für ihr Kind freizugeben. Der Mann bezeichnete sie laut dem damaligen Urteil als "Islamistin", "Terroristin" und "Schlampe". Nun sollte neu über die Höhe der Geldstrafe befunden werden. In der Verhandlung zückte der Mann plötzlich ein Messer und attackierte die Zeugin vor den Augen der schockierten Richter, Anwälte und Zuhörer. Laut der Online-Ausgabe der Dresdner "Bild"-Zeitung soll es sich bei dem Opfer um die aus Ägypten stammende Frau vom Spielplatz handeln.
Bei dem Versuch, den Täter zu überwältigen, löste sich ein Schuss. Zwei Menschen wurden verletzt - laut "Bild" auch der Ehemann der Getöteten. Wer den Schuss abgegeben hatte und wer verletzt wurde, wurde unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen von der Polizei offiziell bislang nicht gesagt. Die Dresdner Rettungsleitstelle war um 10.26 Uhr per Notruf über den Vorfall informiert worden, mehrere Notärzte und Rettungswagen wurden zum Einsatzort beordert.
Mit einem solchen Ausbruch des Angeklagten, gegen den nun wegen Totschlags ermittelt wird, hatte niemand gerechnet. Der Mann war nicht in Haft und war allein zur Verhandlung gekommen, bei der keine erhöhten Sicherheitsvorkehrungen galten. Wie bei anderen unspektakulären Verfahren dieser Art, gab es auch keine Kontrollen beim Zugang zu dem Gerichtssaal, der wenig später zum Schauplatz einer blutigen Tragödie wurde.
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Neueste Kommentare
22.05.2012 17:00:08 Schönwalder
Böse
22.05.2012 16:56:06 Beobachter
Gut so!
22.05.2012 16:47:11 nebenbeibemerkt
Hier wird doch einfach....
22.05.2012 16:46:42 max
AUTO FFO
22.05.2012 16:42:58 Leser
@nebenbeibemerkt