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Hülsmann zieht Revision wieder zurück

Potsdam . Das Urteil gegen den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes ist rechtskräftig. Der 61-jährige Arnulf Hülsmann zog seine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Potsdam zurück. Das teilte am Freitag der Sprecher der Behörde mit. Der gebürtige Rheinländer war im April dieses Jahres wegen neunfachen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 8800 Euro verurteilt worden. In dem Prozess ging es um falsch abgerechnete Reisekosten. Hülsmann hatte sich durch die falschen Abrechnungen Vermögensvorteile von 1917 Euro verschafft.In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Potsdam war Hülsmann im November 2005 noch freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch auf und verwies es zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

Rechnungshofpräsident Thomas Apelt zeigte sich gestern erfreut. Nun bestehe die Chance, dass das Verfahren zu einem Abschluss kommt. Es sei auch für die Prüfer seiner Behörde eine Belastung gewesen, wenn sie immer wieder im Land auf das Betrugsverfahren angesprochen wurden. Jetzt könne das Richterdienstgericht über eine Amtsenthebung sowie über die Rechtmäßigkeit der Kürzung der Bezüge von Hülsmann entscheiden.

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