Potsdam . Das Urteil gegen den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes ist rechtskräftig. Der 61-jährige Arnulf Hülsmann zog seine Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Potsdam zurück. Das teilte am Freitag der Sprecher der Behörde mit. Der gebürtige Rheinländer war im April dieses Jahres wegen neunfachen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 8800 Euro verurteilt worden. In dem Prozess ging es um falsch abgerechnete Reisekosten. Hülsmann hatte sich durch die falschen Abrechnungen Vermögensvorteile von 1917 Euro verschafft.In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Potsdam war Hülsmann im November 2005 noch freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch auf und verwies es zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Rechnungshofpräsident Thomas Apelt zeigte sich gestern erfreut. Nun bestehe die Chance, dass das Verfahren zu einem Abschluss kommt. Es sei auch für die Prüfer seiner Behörde eine Belastung gewesen, wenn sie immer wieder im Land auf das Betrugsverfahren angesprochen wurden. Jetzt könne das Richterdienstgericht über eine Amtsenthebung sowie über die Rechtmäßigkeit der Kürzung der Bezüge von Hülsmann entscheiden.
Die elfjährige Xenia Hülsmann aus Eberswalde lernt mit einem Stipendium der Roland-Berger-Stiftung Gerade hat Xenia ihren elften Geburtstag gefeiert.... mehr
Der suspendierte Vizepräsident des Landesrechnungshofes, Arnulf Hülsmann, muss eine Geldstrafe von 8800 Euro zahlen. Das Landgericht Potsdam verurteilte... mehr
Der Vizepräsident des brandenburgischen Landesrechnungshofes, Arnulf Hülsmann, hat Revision gegen seine Verurteilung wegen Betrugs eingelegt. Dies ... mehr

Neueste Kommentare
23.05.2012 05:10:03 Dieter Luck
Und jetzt noch die Pferdesteuer
23.05.2012 02:30:06 Regine Montpassille
@ Dagmar Rietz
23.05.2012 02:16:04 D.K.
Schade
23.05.2012 01:19:54 bodenständischer Bauer
Oh, wie peinlich
23.05.2012 00:59:34 kämmerer
Dass nennt sich Landeshauptstadt?