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05.10.2011 21:50 Uhr - Aktualisiert 06.10.2011 08:45 Uhr

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Bürgerbegehren unzulässig

Melchow / Rüdnitz / Sydower Fließ (rn) Mit deutlicherMehrheit hat die Gemeindevertretung Melchow die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Melchow zum Schulverband für die Grundschule Grüntal bestätigt.

Am 20. April hatte die Gemeindevertretung von Melchow mit nur knapper Mehrheit den Beitritt in besagten Schulverband abgelehnt. Zur Begründung wurden in erster Linie finanzielle Gründe sowie ?fehlendes Vertrauen angegeben.

Durch diesen Beschluss waren die Entscheidungen von Breydin, Rüdnitz und Sydower Fließ zur Gründung des Verbandes hinfällig. Diese Beschlüsse sind alle unter dem Vorbehalt gefasst worden, dass alle vier in Frage kommenden Kommunen dem Schulverband zu stimmen. In die Grüntaler Schule gehen seit der Schließung der Rüdnitzer Grundschule Anfang der 1990er Jahre die Kinder aus Rüdnitz (ohne Albertshof) sowie die Grundschüler aus den anderen drei der genannten Gemeinden.

Die Zahl der Unterschriften, 240 gültige von 796 Wahlberechtigten, reichte aus, ebenso waren die Frist eingehalten und die Frage ausreichend klar formuliert worden. Für Ablehnung des Bürgerbegehrens sind indes bei der rechtlichenPrüfung seiner Zulässigkeit zwei Gründe ermittelt worden. Das ist zum einen die fehlende Anschrift der Vertretungsberechtigten und zum zweiten – als triftiger und allein schon ausreichender Grund – der fehlende finanzielle Deckungsvorschlag. „Haushalterische Auswirkungen entstünden durch die Gründung eines Schulverbandes nicht. Die für die laufende Bewirtschaftung eines Schulzweckverbandes benötigten Mittel seien aus dem laufenden Haushalt zu erbringen“, wird im Beschluss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens der Deckungsvorschlag der Initiatoren des Bürgerbegehrens angeführt. Das aber sei zu unkonkret. „Der vorliegende Deckungsvorschlag enthält zudem keine Angaben über die Folgekosten und ist … nicht hinreichend schlüssig. Der Kostendeckungsvorschlag muss sich nämlich auch auf die Folgekosten erstrecken. Neben den Schulkosten fallen in den kommenden Jahren Auszahlungen für Investitionen an, die sich in den letzten Jahren angestaut haben“, lautet die Erklärung, warum das Bürgerbegehren nicht zulässig ist. Genannt werden 1,5 Millionen Euro.

Angeregt worden war die Gründung des Schulverbandes von der Gemeinde Sydower Fließ, Trägerin der Grundschule, um nicht allein die Kosten für die Schule tragen zu müssen.

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