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Eisenhüttenstadt (MOZ) Das neue Jahr hat für einen 22-jährigen Eisenhüttenstädter nicht gut angefangen. In der ersten Schöffengerichtsverhandlung in diesem Jahr wurde der junge Mann wegen Nötigung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
Eigentlich hatten sich das Opfer und der Täter gleichsam schon außergerichtlich geeinigt. "Für mich ist die Sache erledigt", sagte der 46-jährige Eisenhüttenstädter vor Gericht. Das sah vor gut einem Jahr noch ganz anders aus. Damals hatte er den Angeklagten in einer Kneipe beim Billardspiel kennengelernt. Als die Kneip schloss, ging man gemeinsam in die Wohnung des damals 21-Jährigen, um Karten zu spielen. Und dort ereignete sich dann, was nun vor dem Schöffengericht verhandelt wurde. Der Ältere kippte eine Bierflasche um, die sich über den Laptop ergoss. "Dabei ist der Laptop leider kaputt gegangen", erinnerte sich der 46-Jährige. Was dann passierte, beschrieb er so: "Er ist dann völlig ausgetickt. Plötzlich hatte ich eine Pistole an der Schläfe." "Ich werde Dich platt machen", soll er gesagt haben. Der Jüngere wollte vom Älteren Geld als Schadensersatz für den nun nicht mehr funktionsfähige Gerät. Zunächst gab er ihm auch das Geld, was er bei sich hatte, ging dann, um mehr zu holen, zur Bank, rief aber die Polizei. Im ersten Moment habe er gedacht, dass die Waffe echt sei, sagte der Zeuge. Erst später stellte sich heraus, dass es sich um eine Schreckschusspistole handelt.
Für die Urteilsfindung war es von Bedeutung, wie die Tat des 22-Jährigen zu werten ist. Das führte in die Feinheiten der Juristerei. In der Anklageschrift war von räuberischer Erpressung die Rede, die Staatsanwaltschaft blieb bei dieser Anklage. Der Rechtsanwalt des Angeklagten verwies dagegen darauf, dass es bei einer Erpressung darum gehe, sich rechtswidrig zu bereichern. Der Angeklagte habe aber, da sein Laptop kaputt war, einen Schadenersatzanspruch gegen den 46-Jährigen. Aus Sicht des Rechtsanwaltes sei deshalb die Tat des Angeklagten lediglich als Nötigung zu werten.
Dieser Argumentation folgten auch Richter Dr. Peter Wolff und die Schöffen. Angesichts des relativ großen Vorstrafenregisters, in dem auch schon gefährliche Körperverletzung auftauchte, blieb es nicht bei einer Bewährungsstrafe, zumal sich die Tat während einer laufenden Bewährungszeit ereignet.
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