Falkenhagen (MOZ) Die Gemeinde ist finanziell so klamm, dass sie momentan kein Geld für Ersatzpflanzungen hat. Darauf verwies Bürgermeister Bernhard Fandrich im jüngsten Gemeinderat. Ein Bürger hatte sich an das Gremium gewandt. Er bat um eine Ausnahmegenehmigung für die Fällung von Bäumen vor seinem Grundstück. Die Wurzeln würden die Begrenzungsmauer anheben, auch das Tor sei verzogen, die Schäden nähmen ständig zu.
Eine Begutachtung durch das Amt ergab, dass die Bäume noch gut 20 Jahre stehen könnten und keine unmittelbare Gefahr, die von den Bäumen ausgehe, bestehe. Was der Anwohner bezweifelte. Er mochte sich auch nicht auf den Vorschlag des Gremiums einlassen, die Anfrage im nächsten Jahr erneut zu stellen. Fandrich informierte, dass die Gemeinde noch aus Baumfällungen im vergangenen Jahr 5000 Euro für Ersatzpflanzungen bereitstellen müsse, das Geld aber eigentlich nicht habe. Für die Fällung der jetzt beantragten Bäume müssten für 4000 Euro Ersatzpflanzungen erfolgen. "Dafür fehlt uns schlichtweg das Geld", gab Fandrich unumwunden zu.
Urteile: Bürger müssen Schäden nicht dulden
Der Anwohner verwies auf die Schäden, die er gegenüber der Kommune geltend machen wird. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich schon mehrere Urteile gefällt. Danach hat ein Anlieger grundsätzlich das Recht, die Beseitigung störender Wurzeln zu verlangen. Wobei mehrere Gesetzlichkeiten ineinander greifen und immer der konkrete Fall zu werten ist, heißt es bei den Juristen.
Für Kommunen übernimmt der Kommunale Schadensausgleich (KSA) die Zahlung berechtigter Schadensansprüche. Ob sie berechtigt sind, wird in jedem Einzelfall geprüft. Der KSA Berlin hat auf eine entsprechende Anfrage dieser Zeitung - unter welchen Umständen eine Zahlung möglich sein könnte - bisher nicht reagiert.
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