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Neuenhagen (MOZ) Nach mehreren von der Gemeindevertretung 2004 und 2010 abgeschmetterten Versuchen beschäftigte sich der Kultur- und Sozialausschuss am Mittwochabend mit einem neuerlichen Vorstoß der Verwaltung, die Friedhofsgebühren den tatsächlichen Kosten anzupassen.
Mit erheblichen Investitionen in den vergangenen Jahren auf den beiden kommunalen Friedhöfen in der Fredersdorfer Straße und der Hönower Chaussee und seit 1994 unveränderten Gebühren begründete Fachbereichsleiter für Bürgerdienste Gunter Kirst die erneute Vorlage.
So habe der Friedhof Bollensdorf eine neue Trauerhalle erhalten, der Waldfriedhof eine Einzäunung und Parkplatz sowie beide neue Urnengemeinschaftsanlagen. In zwei Schritten sollen die Gebühren laut dem vorliegenden Entwurf angepasst werden.
Ab dem 1. Juli auf etwa 80 Prozent und genau zwei Jahre später am 1. Juli 2015 dann zu 100 Prozent der tatsächlichen Kosten. Zugrunde liegen die Kalkulationen aus dem Jahr 2011. Die Grabberechtigungsgebühren für 20 Jahre einer Wahlgrabstätte für einen Sarg würden dann von derzeit 568,60 Euro im Juli auf 783,20 Euro und ab Juli 2015 auf 979 Euro steigen.
Grabstätten für die anonyme Beisetzung von Urnen würden von momentan 141,20 Euro bei 80 Prozent der tatsächlichen Kosten auf 123,30 Euro sinken und bei Kostendeckung dann 154 Euro für 20 Jahre betragen.
Entsetzen lösten im Ausschuss die Gebühren von Grabstätten für zwei Särge aus. Von aktuell etwa 1140 Euro würden diese dann ab Juli 2015 knapp 2000 Euro betragen. Doch mit vier von 141 Beisetzungen auf kommunalen Friedhöfen 2012 machen die nur einen geringen Anteil aus, verteidigte Kirst.
So wurden neben 16 Erdbestattungen 64 anonyme Urnen-Beisetzungen im vorigen Jahr gezählt. "Man will den Hinterbliebenen nicht zur Last fallen", versuchte Kirst den Trend zu erklären. Mit der Auflage, in mehreren Stufen den Anstieg der Gebühren etwas moderater zu gestalten, gab der Ausschuss eine Empfehlung.
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