Angermünde (moz) Die Stadt hat im BWG-Streit auf Drängen der Stadtverordnetenversammlung den Rechtsanwalt gewechselt und wird nun von einer Leipziger Kanzlei vertreten. In Kürze soll ein weiterer Prozess gegen die Nau-Gruppe beginnen.
Es geht um sieben Millionen Euro. Ein zweiter Prozesstermin gegen die Nau-Gruppe, die 2008 die kommunale Bau- und Wohnungsgesellschaft BWG von der Stadt erwarb, steht kurz bevor. Die Stadt klagt gegen den Investor um die Ablösung von insgesamt neun Millionen Euro aus den Bürgschaften der Stadt. Beim Verkauf der BWG für symbolische zwei Euro war die Entlassung der Stadt aus den Bürgschaften über neun Millionen Euro als Gegenleistung vereinbart, allerdings seitens des Käufers bis heute nicht erfüllt worden.
Eine erste Klage, bei der es um zwei Millionen Euro Zahlungsverpflichtungen der Nau-Gruppe ging, hat die Stadt inzwischen gewonnen. Gegen das Urteil ist allerdings von der Gegenpartei Berufung eingelegt worden.
Die Banken haben nun die Stadt in die Haftung genommen. Sie muss für ihre Bürgschaften einstehen und zahlen. Unterdessen wurden Gerüchte laut, dass es ein Angebot der Nau-Gruppe an die Stadt geben solle, wonach die aus der Insolvenz der BWG entstandenen Schäden für die Stadt als Bürge bezahlt werden könnten, ohne den städtischen Haushalt zu belasten. Eine entsprechende Anfrage eines Berliner Unternehmensberaters in der Einwohnerfragestunde der Stadtverordnetenversammlung ließen die Abgeordneten allerdings nicht zu, weil laut Kommunalverfassung nur Einwohner von Angermünde Fragen stellen dürfen und das Thema zudem nichtöffentlich behandelt werden müsse.
Bürgermeister Wolfgang Krakow (SPD) erklärte dazu auf MOZ-Nachfrage, dass man mit der BWG und Nau-Gruppe nur noch über den Rechtsanwalt verhandeln werde. Es gebe einen Vorschlag mit komplizierten Verhandlungen, wobei die Stadt allerdings wieder Millionen Euro vorstrecken müsste, räumte Krakow ein. Er habe dem Geschäftsführer der BWG, heute LUWAG, auf dieses Angebot geantwortet, warum er nicht einfach die Verbindlichkeiten aus der Bürgschaft ablöst, wie im Kaufvertrag vereinbart. Das sei das Einfachste.
Mit dem Sachverhalt werde sich die neue Rechtsanwaltskanzlei beschäftigen. Seit kurzem wird die Stadt nicht mehr von der Berliner Kanzlei Erbe vertreten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit großer Mehrheit gefordert, die Kanzlei, die die Stadt im BWG-Kauf und bei den folgenden Rechtsstreitigkeiten vertrat, zu kündigen, weil sie das Vertrauensverhältnis gestört sah. Die Stadt hat nunmehr die Leipziger Kanzlei Luther beauftragt, sie in Prozessen gegen Folgegesellschaften der Nau-Gruppe zu vertreten. Auch Strafanzeige werde erwogen. Sämtliche Unterlagen wurden bereits übergeben, informierte Wolfgang Krakow, der erst gestern wieder mit der Kanzlei beraten hatte. Dem zweiten Prozess um die offenen sieben Millionen Euro sieht der Bürgermeister zuversichtlich entgegen. „Unsere Ansprüche sind gerechtfertigt.“
Die Stadtverordnetenversammlung veranlasste auf Antrag der Fraktionen der Linken und Freien Wähler erneut die Prüfung der gesamten Vorgänge um den BWG-Verkauf, um nachzuvollziehen, ob beziehungsweise wo und durch wen schuldhaft oder fahrlässig Fehler gemacht wurden.
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-sarkasmus-
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Das ganze Projekt ist
23.05.2012 09:30:50 Isenhagen
warum ist für die Bauern der Februar der schlimmste Monat?
23.05.2012 09:28:57 D. Schupp
Frau Düring ist aberwitzig
23.05.2012 09:24:20 hans
Wie schnell uns doch wieder mal die Vergangenheit einholt!