Haftstrafe für Holocaust-Leugner Rudolf
Mannheim (ddp) Das Landgericht Mannheim hat am Donnerstag den Holocaust-Leugner Germar Rudolf zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 42-jährige Chemiker über das Internet und in Vorträgen rechtsextreme und volksverhetzende Thesen verbreitet hat, in denen er den Massenmord an den Juden im Nationalsozialismus leugnete. Sowohl Rudolf als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.
Rudolf wurde wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Beleidigung verurteilt. Der Vorsitzende Richter Matthias Schwab warf ihm "Zynismus" vor. So habe Rudolf das Konzentrationslager Dachau als "Ferienlager" bezeichnet und den Massenmord in Auschwitz geleugnet, indem er behauptete, nahe eines Sumpfgebietes ließen sich keine Leichen verbrennen. "Das Grundrecht auf Meinungsäußerung gilt nicht uneingeschränkt, sondern findet seine Grenzen in den Rechten der anderen", betonte der Richter.
Mit Rudolf wurde zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ein so genannter Revisionist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Im Februar hatte das Landgericht Mannheim gegen den 67-jährigen Holocaust-Leugner Ernst Zündel die höchstmögliche Strafe von fünf Jahren verhängt. Er hatte von Kanada und den USA aus über seine Internet-Homepage und in Rundbriefen die Auschwitz-Lüge verbreitet. Zündel hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
Rudolf war bereits 1995 vom Landgericht Stuttgart wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 14 Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er in seinem so genannten Rudolf-Gutachten den Holocaust geleugnet hatte. Er floh jedoch vor Haftantritt und lebte zuletzt in den USA. Im November 2005 wurde er von den amerikanischen Behörden nach Deutschland abgeschoben. Bei seiner Einreise nahm ihn die Polizei am Frankfurter Flughafen fest. Seither sitzt er in Haft.
Rudolf hatte in dem viermonatigen Prozess seine Thesen wiederholt und den Holocaust als "gigantischen Betrug" dargestellt. Den Richtern präsentierte er sich dabei als Wissenschaftler, dem es darum gegangen sei, "die Wahrheit herauszufinden". Der Vorsitzende Richter sagte jedoch, Rudolf habe nie ernsthaft versucht, sich mit Geschichte auseinanderzusetzen. Er hielt dem Chemiker vor, sich für jemanden zu halten, "der allein die Weisheit mit dem Löffel gegessen hat".
Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer keinen konkreten Strafantrag gestellt. Als positiv wertete das Gericht, dass sich Rudolf in dem Prozess "nicht vor einen fremden Karren spannen ließ". Der Angeklagte hatte im Laufe des Verfahrens eine umstrittene Verteidigerin aus der rechtsextremen Szene gegen einen anderen Anwalt eingetauscht. Auch soll er sich von dem Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger distanziert haben.
Donnerstag, 15. März 2007 (18:11)







