Karlsruhe: Gebührenfreiheit für Demonstrationen

Karlsruhe (dpa) Für die bloße Anmeldung einer Demonstration dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Gebühren erhoben werden. Das Karlsruher Gericht hat einen Gebührenbescheid der Stadt München für eine von der Umweltschutzorganisation Greenpeace angemeldete Kundgebung wegen eines Verstoßes gegen die Versammlungsfreiheit für grundgesetzwidrig erklärt. Gebühren dürften "nicht einschüchternd auf die Ausübung des Grundrechts wirken", heißt es in dem am Montag bekanntgewordenen Beschluss.
In dem Fall ging es um eine 1999 angemeldete Kundgebung gegen die "Patentierung von Leben" vor dem Europäischen Patentamt in München. Die Landeshauptstadt machte dem Veranstalter Auflagen - unter anderem, weil die Teilnehmer Tiermasken tragen sollten - und verlangte dafür 40 Mark (rund 20,50 Euro). Dagegen zog die Organisation vor Gericht. (Az: 1 BvR 943/02 - Beschluss vom 25. Oktober 2007)
Nach den Worten des Karlsruher Gerichts rechtfertigen Auflagen, die lediglich den reibungslosen Ablauf der Versammlung gewährleisten sollen, keinen Gebührenbescheid. Nur wenn die Behörde Maßnahmen wegen einer - vom Veranstalter verursachten - konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergreifen muss, sei die Erhebung von Gebühren zulässig, befand eine Kammer des Ersten Senats.
Nach Einschätzung des Hamburger Anwalts Michael Günther, der Greenpeace vertreten hat, hat die Entscheidung Auswirkungen auf mehrere geplante Landesgesetze zum Versammlungsrecht. Die Stadt München habe den Bescheid vor kurzem aufgehoben.

Montag, 28. April 2008 (17:08)



 

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