Landrat lässt Schornsteinfeger Haustür öffnen
Von Ines Rath
Seelow/Petershagen (MOZ) Eberhard Paul ist ein erklärter Feind seines Schornsteinfegers. Seit Jahren streitet der Petershagener mit dem Schwarzen Mann und den Behörden um die regelmäßige Durchführung der Wartungsarbeiten an seiner Heizanlage. Nun hat er Strafanzeige gegen den Landrat erstattet - weil der die Ersatzvornahme angeordnet hatte.
Es war ausgerechnet an einem Freitag, dem 13., im November diesen Jahres, als Bezirksschornsteinfegermeister Oliver Gehrke in Begleitung von fünf Polizisten und des Leiters des Kreis-Ordnungsamtes vor dem Haus von Eberhard Paul in Petershagen bei Strausberg erschien. Mit einer von Landrat Gernot Schmidt unterschriebenen Verfügung zur Ersatzvornahme verschafften die Beamten dem Schornsteinfeger Zutritt zur Heizanlage des Hauses. Das sei Hausfriedensbruch und behördliche Willkür, schreibt Eberhard Paul in seiner Strafanzeige, deren Kopie er der MOZ übergab. Außerdem sieht der Petershagener sein Leben und seine Gesundheit gefährdet. Denn der Schornsteinfeger sei für Arbeiten an seiner Gasheizung nicht qualifiziert, argumentiert er.
Denn genau darum ging es diesmal: Der Vertreter der Schwarzen Zunft nahm eine sogenannte Abgaswegeüberprüfung vor. Dazu musste er den Heizkessel aufschrauben, um den Abgasweg zwischen dem Brenner und der Strömungssicherung zu überprüfen. Das "Standardprogramm" der per Gesetz jährlich durchzuführenden Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen hatte der Schornsteinfeger schon im März dieses Jahres absolviert.
Auch das hatte ein juristisches Vorspiel. Denn Eberhard Paul streitet sich seit Jahren, weil er das deutsche Schornsteinfegermonopol ablehnt. In diesem Jahr hat er gegen den Landkreis schon beim Wirtschaftsministerium Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil der dem Schwarzen Mann zu seinem Recht verhalf. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
Was die jetzt durchgeführte Abgaswegeüberprüfung betrifft, hat Eberhard Paul immerhin Argumente, die nachdenklich machen: Sein Heizungsfachmann habe ihm sogar vorgeführt, was passiert, wenn irgend etwas in den geschlossenen Abgasweg gerät: Die Heizung schaltet sofort ab. Denn jede nach Oktober 1988 gebaute moderne Heizungsanlage verfügt über eine dreifache Sicherung. Deshalb habe selbst die Schornsteinfeger-Innung diese Überprüfung als Kann-Leistung aufgeführt, so Eberhard Paul. Wen wunderts, dass der Petershagener die erzwungene Durchführung ausgerechnet dieser Leistung als " Willkür" betrachtet?
Landrat Gernot Schmidt verweist in seiner Stellungnahme zu den Vorwürfen darauf, dass es nicht Sache seiner Verwaltung sei, Gesetze zu beurteilen. Der Ersatzvornahme am 13. November sei ein ordnungsgemäß durchgeführtes Verwaltungsverfahren vorausgegangen.
Donnerstag, 26. November 2009 (19:45)







