Seelow . In Seelow und seinem Umland leben vorwiegend friedliebende Bürger. Das lassen die wenigen Streitfälle, die an die Seelower Schiedsfrau und den Schiedsmann von Seelow-Land im Vorjahr herangetragen wurden, zumindest vermuten. In den meisten Seelower Fällen ging es um Hecken, Zäune und andere Streitobjekte zwischen Nachbarn.
Die Seelow-Länder Amtsdirektorin Roswitha Thiede gab in ihrer Rede zum Neujahrsempfang des Amtes ihrer Verwunderung darüber Ausdruck, dass mancher an einem Streit Beteiligte neuerdings gleich mit dem Rechtsanwalt zur Güteverhandlung in der Schiedsstelle erscheine. Solche Fälle hätten tatsächlich zugenommen, erklärte Schiedsmann Rainer Höfemeier auf Nachfrage. In der Regel sei das ein Zeichen dafür, dass die Partei nicht an einer friedlichen Lösung, einer Schlichtung also, interessiert sei, weiß der Schiedsmann.
Seine Seelower Kollegin Regina Tismer-Benthin hat andere Erfahrungen gemacht: "Bei uns sind solche Fälle die Ausnahme", sagt die Schiedsfrau. Sie hatte im vorigen Jahr nur fünf Fälle. In allen ging es um Nachbarschaftsstreitigkeiten. Anders als im Jahr zuvor. Da habe sie es eher mit Auseinandersetzungen zwischen Bekannten, einst mitunter sogar Freunden, zu tun gehabt, bei denen es um Finanzielles ging: Um geliehenes oder verauslagtes Geld meist, das dann nicht zurückgezahlt worden war. "Wenn es zum Vergleich kommt, dann enthält der konkrete Festlegungen zu Ratenzahlungen und Terminen. Werden diese Festlegungen nicht eingehalten, kann der Gläubiger mit dem Vergleich zum Gericht gehen und die Vollstreckung beantragen - und braucht dazu keinen Rechtsanwalt", macht Regina Tismer-Benthin einen Vorteil der Streitschlichtung in der Schiedsstelle deutlich.
Thema Nummer eins der Streitfälle, die im Vorjahr an die Seelower Schiedsfrau herangetragen wurden, waren Hecken und Zäune. "Mancher bedenkt beim Pflanzen einer Hecke als Begrenzung mitunter nicht, dass diese größer wird und gepflegt werden will. Das kann zu Ärger bei Nachbarn führen", hat die Seelowerin mehrfach erfahren.
In diesen Fällen, wie zum Beispiel auch bei Fragen zur Zuständigkeit für Zäune, hat die Schiedsfrau im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz einen guten Leitfaden für ihre Bemühungen um eine Lösung. Denn ihr geht es "nie um die Schuldfrage, sondern ausschließlich um einen Konsens, einen für beide Parteien akzeptablen Kompromiss", betont die Schlichterin.
In aller Regel schaut sie sich vor Ort auch an, worum es beim Streit eigentlich geht. So wie in dem Fall, in dem eine Ziege als Sündenbock vermutet wurde, die den Lamellenzaun des Nachbarn beschädigt haben sollte. Doch der Zaun war in die falsche Richtung verbogen... .
"Oft ist der Fall, mit dem der Antragsteller in die Schiedsstelle kommt, gar nicht der eigentliche Grund, sondern nur der Anlass für den Streit mit einem Nachbarn", hat die Schiedsfrau erfahren. Drei mal ist ihr im Vorjahr die Schlichtung gelungen, in zwei Fällen musste sie eine so genannte Erfolglosigkeitsbescheinigung ausstellen. Die ebnet den Streitenden den Weg zum Gericht. Und der wird in der Regel viel teurer als die Lösungssuche in der Schiedsstelle. "Ein Vergleich kostet bei mir 20 Euro plus Schreib- und Postgebühren", sagt Regina Tismer-Benthin. Ihre Schlichtungsverhandlungen finden im Beratungsraum des Seelower Rathauses statt.
Das Brandenburgische Nachbarrechtsgesetz enthält unter anderem Regelungen zu (m):
Nachbar- und Grenzwänden
Fenster- und Lichtrecht
Hammerschlags- und Leiterrecht
Einfriedungen
Grenzabstände für Pflanzen
Dachtraufe und Abwäs ser
Erreichbar ist die Seelower Schiedsfrau übers Ordnungsamt der Stadtverwaltung, Tel. 03346 80 21 34.
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