Müllrose . Die Stadt soll eine neue Satzung über die Ehrung und Auszeichnung für besondere Verdienste um die Stadt Müllrose erhalten. Die neue Satzung will man auch im Festjahr "750 Jahre Müllrose" anwenden. Laut Satzungsentwurf kann die Stadt Müllrose Bürger der Stadt und auswärtige Persönlichkeiten, die sich um die Stadt "besonders verdient gemacht haben oder sich bei außergewöhnlichen Ereignissen bewährt haben, ehren". Vorgesehen sind folgende Arten der Ehrung: a) Vergabe der Ehrenbürgerschaft als höchste Ehrung der Stadtverordneten mit Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Müllrose und b) Verleihung der Ehrennadel mit Ehrenurkunde und Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Müllrose.
In den Verleihungsgrundsätzen wird bestimmt, dass die Ehrenbürgerschaft die "höchste Auszeichnung" der Stadt ist. Sie dürfe nur an Personen verliehen werden, "die sich weit über das normale Maß hinaus für die Stadt Müllrose eingesetzt" haben. Das Ehrenbürgerrecht wird an lebende Personen verliehen, damit können auch Menschen ausgezeichnet werden, die nicht Bürger der Stadt sind.
Über die An- und Aberkennung von Auszeichnungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Antragsberechtigt ist der Hauptausschuss, vorschlagsberechtigt sind Stadtverordnete, städtische Vereine und Institutionen sowie bereits ausgezeichnete Personen. Stichtag für Vorschläge ist jeweils der 1. Juni. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigte jetzt den Satzungsentwurf, der nun noch im Amtsblatt veröffentlicht werden muss.
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