Frankfurt (Oder) . Nach dem Urteil gegen die Eltern des verhungerten Säuglings Florian aus Frankfurt (Oder) hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das Landgericht hatte Mutter und Vater des Babys vergangene Woche wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen zu sieben beziehungsweise zehn Jahren Haft verurteilt.
Mit dem Urteil war das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben, die den Eltern Mord vorgeworfen hatte. Die Ankläger sind überzeugt, dass sich die Eltern bei ihrer Tat von niederen Beweggründen leiten ließen. Deshalb wolle die Staatsanwaltschaft das Urteil vom Bundesgerichtshof prüfen lassen. Die Deutsche Kinderhilfe, die das Urteil zuvor als zu milde kritisiert hatte, begrüßte den Schritt der Ankläger.
Unterdessen haben sich mehrere Experten zu Wort gemeldet, die von den zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen als Reaktion auf die zahlreichen Fälle von Kindstötung und -vernachlässigung fordern. Vor allem die Vernetzung der Jugendschutzeinrichtungen lasse vielerorts zu wünschen übrig.
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