Karlsruhe/Potsdam . Im Zusammenhang mit der Enteignung von Bodenreformland-Erben hat Brandenburg rechts- und sittenwidrig gehandelt und seine Stellung missbraucht. Zu diesem Fazit kommt der Bundesgerichtshof jetzt in der Begründung zu einer Entscheidung, die er Anfang Dezember des vergangenen Jahres gefällt hatte. Die Landesregierung reagierte am Dienstag betroffen auf das Urteil.
In dem konkreten Fall hatte sich das Land Brandenburg zunächst zum gesetzlichen Vertreter von - nach seinen Angaben unbekannten - Bodenreformland-Erben bestellen lassen. Vier Wochen später erklärte eine Bevollmächtige des Landes vor einer Notarin, die Eigentümer seien nicht auffindbar und ließ deren Grundbesitz an den Brandenburger Fiskus übertragen.
Das Argument des Landes, es habe Anspruch auf unentgeltliche Übertragung des Grundbesitzes gehabt, bezeichneten die Richter des V. Zivilsenats am Bundesgerichtshof nun als "ins Blaue hinein" und "inhaltlich falsch". Da das Land die Erbfolge nicht kannte, konnte es auch deren Ansprüche nicht prüfen. "Die Grundstücke sollten durch die Auflassung und die Eintragung des Beklagten (das Land - die Red.) in das Grundbuch vielmehr (...) ihrem Eigentümer entzogen werden", urteilten die Richter und erklärten solche Grundstücksübertragungen für nichtig. Zu dem bescheinigten sie dem Land ein "eines Rechtsstaates unwürdiges Verhalten (...), das nachhaltig an die Praxis der Verwalterbestellung der DDR erinnert".
Im Brandenburger Finanzministerium ist man geschockt. "Offenkundig richtet sich die Kritik des Bundesgerichtshofes gegen das gesamte gewählte Verfahren", sagt Ministeriumssprecher Ingo Decker. "Wir haben da jetzt ein richtiges Problem." Zurzeit prüft das Ministerium, wie viele Fälle durch das BGH-Urteil neu aufgerollt werden müssen. Bei noch nicht vollzogenen Grundbuchänderungen scheine die Lösung naheliegend, "unsere Anträge einfach zurückzuziehen". "Doch was machen wir mit den bereits vollzogenen, wo die Erben unbekannt sind?", fragt sich Decker.
Am Freitag will Finanzminister Rainer Speer (SPD) mit den Spitzen seines Hauses über die Konsequenzen aus dem BGH-Urteil beraten.
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