Donnerstag, 2. September 2010

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Wasserschutz birgt Konfliktpotenzial

ArrayDas Gesamtgebiet erstreckt sich etwa vom Herrensee bis zum Abzweig Klosterdorf an der Prötzeler Chaussee, von der Stadtmauer bis zum Hundeplatz hinter der Aral-Tankstelle. Höchste Schutzstufe genießt das Areal unmittelbar um die Brunnen - am Wasserwerk und in den Collegenbergen. Dort besteht absolutes Bauverbot. Bundeswehrliegenschaften, Gewerbegebiet und Flugplatz sind ebenfalls betroffen. Sie sind zwar in die niedrigste Schutzkategorie III b eingeordnet, dennoch sieht Stadtplaner Thomas Elsner die Sache nicht ganz unproblematisch. So ist beispielsweise dort die Errichtung oder Erweiterung von Straßen, Flugplätzen oder Kraft- und Heizwerken nicht erlaubt. Ausnahme: Die Vorhaben sind in bestätigten Planungen wie Flächennutzungsplan enthalten. Es könnte laut Elsner aber schwierig werden, wenn sich Verschiebungen nötig machten.

Gleiches gelte für neue Baugebiete. Aus Sicht des Stadtplaners passen Ziele der Stadtentwicklung und des Wasserschutzgebiets nicht recht zusammen. In den Unterlagen zum Wasserschutzgebiet steht Folgendes: "Ohne Unterschutzstellung ist eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung des Grundwasservorkommens insbesondere infolge des hohen Ansiedlungsdrucks zu befürchten." Dies sei für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung "problematisch", schätzt Elsner ein und verweist auf Planungen für Mittelfeldring, Fasanenhöhe oder Hegermühlengrund. Ebenso sei Aufforstung mit Nadelholz oder Robinien nicht gestattet, wie sie für die alte Deponie Johanneshof geplant sei.

Auch für Privatleute gebe es Einschränkungen. Die stuft er aber niedriger ein. So ist zum Beispiel der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie Trocken- bzw. Chemietoiletten in Gärten untersagt, dürfen bestimmte Erdwärmeanlagen für Gebäude nicht gebaut werden und im Winter sind Streusalz und andere Auftaumittel außer bei Blitzeis tabu. Zudem könnten Kleingartenanlagen nicht erweitert werden. Aber dies sei derzeit auch nicht vorgesehen.

Kreis-Umweltamtsleiter Reinhard Marschler, in dessen Zuständigkeit das Verfahren liegt, empfiehlt, die Strausberger sollten "nicht zu misstrauisch herangehen". "Hätte, wenn und könnte" - an derartigen Spekulationen wolle er sich nicht beteiligen. "Die Rechtsverordnung hat ja einen klaren Grund - die Trinkwasserversorgung für Strausberg und darüber hinaus zu sichern. Das ist wichtig und hat Priorität", sagte er. Zudem gibt es schon Schutzzonen. Sie würden mit der neuen Verordnung an die neuen Brunnenstandorte und an neuere hydrologische Untersuchungen zu Fließrichtung und -geschwindigkeit des Grundwassers angepasst.

Konfliktpotenzial sieht Marschler für die geplante Südostumgehung um die Stadt. Die in den derzeitigen Unterlagen zum Landesstraßenbedarfsplan vorgesehene Trasse verlaufe durch die Brunnengalerie. "Das ist unmöglich." Der Kreis werde dies im Beteiligungsverfahren zum Landesstraßenbedarfsplan "anmelden". Noch gebe es ja für die Strecke kein Planfeststellungsverfahren.

Elsner will seinerseits für die Stadt eine Stellungnahme zu der Wasserschutzverordnung vorbereiten. Bis zum 4. November haben Behörden und Bürger Zeit, sich zu äußern. Am gleichen Tag um 17 Uhr findet im Raum 3.47/3.48 der Stadtverwaltung eine öffentliche Anhörung zu dem Thema statt.

Karte zum betroffenen Gebiet unter www.maerkisch-oderland.de bei Aktuelles - > Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Strausberg



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