Potsdam ArrayDie Ernst-Thälmann-Gedenkstätte in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) ist auch durch eine Verfassungsbeschwerde nicht zu retten. Das entschied das Brandenburger Verfassungsgericht, wie es am Dienstag in Potsdam mitteilte. Die Richter wiesen eine Beschwerde und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Freundeskreises Ernst- Thälmann-Gedenkstätte sowie einer Anwohnerin zurück. Diese wollten den Erhalt der seit vielen Jahren geschlossenen Gedenkstätte, die auf einem 2002 zwangsversteigerten Grundstück im Ortsteil Niederlehme/Ziegenhals steht. (Beschluss vom 21. Januar 2010 - VfGBbg 54/09/ VfGBbg 12/09 EA).
Die denkmalgeschützte Gedenkstätte erinnert an den letzten Tagungsort der KPD unter Leitung ihres Vorsitzenden Ernst Thälmann Anfang Februar 1933 - eine Woche nachdem Adolf Hitler an die Macht gekommen war. Thälmann wurde nach elfjähriger Einzelhaft im August 1944 auf Hitlers Befehl erschossen.
Die Beschwerdeführer befürchten den vollständigen Verlust der Gedenkstätte, seitdem der aktuelle Eigentümer des Geländes berechtigt ist, sie abzureißen. Sie beriefen sich auf Brandenburgs Landesverfassung, die den Schutz des kulturellen Erbes gewährleiste. Das Verfassungsgericht argumentierte, bei diesem Schutz handele es sich um kein Grundrecht.

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