Schönerlinde/Zerpenschleuse ArrayDass Zerpenschleuse als Schifferdorf einen ganz außergewöhnlichen Charakter besitzt, ist unbestritten. Damit das auch so bleibt, dafür soll nun eine geänderte Gestaltungssatzung sorgen. Ziel sei es, das Dorfbild "in seinen Grundzügen und gestalterischen Eigenarten der Details" zu erhalten, heißt es dazu in der Begründung der Beschlussvorlage, die am Montagabend im Hauptausschuss der Gemeinde Wandlitz behandelt wurde. Damit werde sichergestellt, dass sich Um-, An- und Neubauten "in die historische Umgebung einfügen und das historische Dorf Zerpenschleuse mit seinem unverwechslbaren Charakter für Bewohner und Besucher erhalten bleibt."
Ortsbeirat und Gemeindeverwaltung reagieren damit auf zahlreiche Nachfragen beziehungsweise Abweichungsanträge zur erst 1998 in Kraft getretenen Gestaltungssatzung.
Die neuen Regelungen gelten für den gesamten historischen Bereich von Zerpenschleuse und dort für alle baugenehmigungspflichtigen und baugenehmigungsfreien baulichen Anlagen. Ausgenommen von der Satzung ist nun lediglich die Alte Lindenstraße, da die Bebauung dort nicht ortsbildprägend ist. Änderungen gibt es etwa an der Art der Dachgestaltung, wo nun auch Giebel- oder Walmgauben sowie Dachflächenfenster zur Straßenseite im Einklang mit der Gestaltung der Fassade zulässig sind.
Antenne oder Parabolspiegel für Rundfunk und Fernsehen sind künftig der Dacheindeckung anzupassen. Auch Sonnenkollektoren, Solarenergie- und Photovoltaikanlagen sind gestalterisch an das Gebäude anzupassen.
Dafür sollte bei Neubauten die Trauf- und Firsthöhe zwar ortstypisch sein, sie muss sich jedoch nicht mehr an den Nachbargebäuden orientieren. Nicht mehr geregelt wird künftig ebenfalls die Anlage der Vorgärten. Bei der Einzäunung muss nun allerdings darauf geachtet werden, dass diese maximal 1,20 Meter hoch ist und Mauerpfeiler diese nur maximal um 20 Zentimeter überragen dürfen.
Am südlichen Ende der Gemeinde Wandlitz, in Schönerlinde, macht man sich ebenfalls Gedanken darüber, wie das Dorfbild künftig aussehen soll. Neben der Neugestaltung des Dorfangers (MOZ berichtete) ist auch dort eine Änderung der Gestaltungssatzung vorgesehen. Allerdings ist die Umsetzung schon etwas weiter voran geschritten. Eine Behördenbeteiligung fand bereits statt. Als Konsequenz daraus sollen nun auch die nördlichen Hofanlagen der Berliner Straße in die Satzung miteinbezogen werden, da sie von städtebaulich prägender Wirkung sind.

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