ArrayBastian feiert dieses Jahr Jugendweihe. Aber wovon seine Eltern die Feier bezahlen sollen, wissen sie nicht. Familie Kraft aus Platkow bezieht Hartz IV. Und davon zu leben, ist, wie für viele andere Familien, schwer. Die staatliche Hilfe, die Mutter Astrid, Vater Thomas und die Kinder Patrick (18), Bastian (15) und Gina (4) im Moment zum Leben bekommen, reicht hinten und vorne nicht aus. Im Monat bleiben ihnen gerade mal 1200 Euro, die Miete noch nicht abgezogen. Lebensmittel, Kleidung, Kita-Gebühren, Essensgeld, Schulbücher: "Bei einer so großen Familie wie uns, muss man immer rechnen. Das ist nicht einfach. Wir drehen jeden Cent nicht nur einmal um, sondern dreimal", sagt Astrid Kraft, 37. "Das ist bitter. Vor allem für die Kinder."
Taschengeld für den Nachwuchs? Fehlanzeige. Dass Bastian und Patrick im Fußballverein und Gitarre spielen, ist Luxus. Ein Kinobesuch oder gar Urlaub wäre schön, aber daran ist nicht zu denken. Selbst jeder Arztbesuch verschlimmert die finanzielle Situation der Eltern. "Krank werden darf bei uns niemand", sagt Vater Thomas nüchtern. Neben der Praxisgebühr fallen die Kosten für Medikament an - und damit Geld, was Familie Kraft nicht hat. "Ich denke schon, dass sich bei der Hartz-IV-Regelung etwas ändern muss", ist Mutter Astrid überzeugt. "Wenn wenigstens der Regelsatz für die Kinder angehoben wird, damit wäre uns vermutlich schon sehr geholfen."
Wie viel braucht ein Mensch in Deutschland mindestens zum Leben? Welchen Betrag brauchen Bürger, Kinder, Alleinerziehende, um am gesellschaftlichen Leben - zumindest ein wenig - teilnehmen zu können? Morgen entscheiden die Richter des Bundesverfassungsgerichts darüber. Es geht konkret um die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder - und um die Frage, ob dieser Regelsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Richter von der Politik grundsätzlich neue Bemessungsgrundlagen für Hartz IV fordern.
Deutschlandweit sind knapp sieben Millionen Menschen betroffen, davon 1,8 Millionen Kinder. Im Landkreis Märkisch-Oderland leben etwa 23 000 Menschen von Hartz IV. Dazu gehören immer mehr Bürger, die zwar Arbeit haben, aber so wenig verdienen, dass sie einen Anspruch auf Zuschuss haben. Darunter Familie Kraft aus Platkow. Wie viele werden sie morgen gespannt nach Karlsruhe blicken, wie das Urteil ausfällt.
Die "Grundsicherung für Arbeitsuchende" - besser bekannt als Hartz IV - sieht als Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts derzeit 359 Euro monatlich vor. Bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Hinzu kommen Kosten für Wohnung und Heizung. Drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen, die vom Arbeitslosengeld II leben müssen, haben gegen diese Regelung geklagt. Sie argumentieren, die Sätze von 215 Euro für Kinder bis fünf Jahre, das sind 60 Prozent des Regelsatzes, und 251 Euro für Sechs- bis 13-Jährige, seien zu niedrig.
Ob sie Recht bekommen werden, die Grundsicherung angehoben wird und damit Familien oder Alleinerziehende künftig mehr Geld zum Leben in der Haushaltskasse haben? Thomas Wilke vom JobCenter Seelow kann die Frage nicht beantworten. Aber auch in seiner Behörde werde das Urteil mit Spannung erwartet, sagte er am Freitag. Vereinzelt habe es von Kunden auch schon Fragen zu dem Thema gegeben. "Ich kann nur sagen, dass die Entscheidung richtungsweisend sein wird. Denn das Urteil hat eine direkte Auswirkung auf die Leistungshöhe. Daraus leiten sich die weiteren Schritte ab, die wir als JobCenter umzusetzen haben."
Wie die Bundesverfassungsrichter morgen auch entscheiden werden: Familie Kraft aus Platkow wird zusammenhalten - und nicht aufgeben. Trotz Hartz IV geben die Eltern ihren Kindern alles, was sie haben. Lieber stecken sie zurück, lassen eigene Träume unerfüllt. Sollten sie in Zukunft aber mehr Grundsicherung bekommen, dann dürfte das ihre schwierige finanzielle Situation - und die vieler anderer Hartz-IV-Empfänger - zumindest ein wenig lindern.

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