Schönefeld ArrayDurch fehlerhafte Dateneingaben bei der Fluglärmberechnung für den künftigen Großflughafen BBI in Schönefeld (Dahme-Spreewald) sind mehrere Hundert Anwohner im Umfeld des Airports von Entschädigungen ausgeschlossen worden. Flughafensprecher Ralf Kunkel bestätigte am Freitag, dass die Nachtschutzgebiete durch die Panne zu klein dimensioniert wurden. Das werde jetzt korrigiert. Bislang haben mehr als 25 000 Privathaushalte Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Die Berliner Flughäfen müssen dafür in den nächsten Jahren über 140 Millionen Euro investieren.
Das Potsdamer Verkehrsministerium kündigte am Freitag an, die korrigierten Zahlen der Flughafengesellschaft durch ein eigenes Gutachten prüfen lassen zu wollen. "Die Grenzen können sich verschieben, allerdings hat man uns zugesichert, dass sich keiner verschlechtern wird", beruhigt Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade.
Bislang haben nach Angaben der Berliner Flughäfen etwa 25 000 Haushalte im Nachtschutzgebiet Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen an ihren Häusern. Der Bau des Flughafens BBI war 2006 nur mit Lärmschutzauflagen genehmigt worden.
Im vergangenen Jahr wurden sowohl das Nachtschutzgebiet als auch der Einzugsbereich für die Entschädigung der Außenwohnbereiche vergrößert. Das Programm umfasst neben den Privathaushalten 50 Flughafen-nahe Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Pflegeheime, in denen Schallschutzfenster, Rollläden oder Lüfter nachgerüstet werden.
Bei der Berechnung sei es, so Flughafensprecher Ralf Kunkel, zu manuellen Eingabefehlern gekommen. Mehrere Hundert Personen seien dadurch unberücksichtigt geblieben und würden nun nachträglich von den Lärmschutzmaßnahmen profitieren. Das Verkehrsministerium hat eine sofortige Überprüfung eingeleitet und den Flughafen aufgefordert, ergänzende Unterlagen einzureichen. "Es geht um geringe Abweichungen, die das Lärmschutzkonzept BBI nicht generell in Frage stellen", sagt der Sprecher des Ministeriums.
Umlandgemeinden und ein Bürgerverein halten an einer Klage gegen die Nachtflugregeln fest. Anwohner sehen sich mit der BBI-Inbetriebnahme Ende 2011 um den Schlaf gebracht, nachdem das Land bis zu 103 Starts und Landungen pro Nacht in den Randzeiten erlaubt hatte und damit das 2006 vom Bundesverwaltungsgericht erlassene Nachtflugverbot aufweichte.

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