Bürgermeister Hubert Handke ArrayVon Kai-Uwe Krakau
und Sabine Rakitin
Alles sollte geheim bleiben: Im November 2009 sprach sich die Stadtverordnetenversammlung Bernau mehrheitlich für den Kauf des Grundstücks Klementstraße 10 aus. Doch das Immobiliengeschäft hat gleich mehrere Haken. So steht das Grundstück unter Zwangsverwaltung und ist mit einer Grundschuld von knapp 590 000 Mark belastet. Die Versteigerung war zudem bereits angeordnet. Die Stadt will den Grund und Boden nun zu einem von einem Gutachter zu ermittelnden Betrag erwerben. Nicht wenige Kritiker gehen davon aus, dass dies wesentlich teurer wird, als es zu ersteigern.
begründete später, ebenfalls in nicht öffentlicher Sitzung, den Erwerb mit der beabsichtigten Erweiterung der freiwilligen Feuerwehr. Inzwischen liegen zwei Strafanzeigen vor: eine anonyme wegen des Verdachts der schweren Untreue und eine von Rathauschef Handke wegen des Verrats von Geheimnissen. Damit will man herausfinden, wer die "undichte Stelle" in der Stadtverordnetenversammlung ist. Denn ehrenamtlich Tätige, so sieht es die Kommunalverfassung vor, müssen Verschwiegenheit wahren, wenn sie von der Gemeindevertretung beschlossen oder vom Hauptverwaltungsbeamten, also dem Bürgermeister, angeordnet ist.
"Ein Konstruktionsfehler", findet Thomas Dyhr. Eine Strafanzeige sei so nicht möglich, auch könne ein Stadtverordneter nicht vor Gericht aussagen. "Wenn etwas gesetzeswidrig ist, sind dem Abgeordneten die Hände gebunden", sagt der Vize-Kreissprecher der Bündnisgrünen. Dyhr fordert deshalb eine unabhängige Instanz, die eine vereinbarte Vertraulichkeit auf Antrag eines Abgeordneten aufheben kann. "Dies könnte die Kommunalaufsicht des Kreises sein", so der Bündnisgrüne. Sollte diese nicht im Sinne des Abgeordneten entscheiden, müsste er die obere Kommunalaufsicht anrufen können. "Gegenwärtig wird noch viel im nicht öffentlichen Teil versteckt, was dort nicht hingehört", ist Dyhr überzeugt.
Volksvertretern, die mit nicht öffentlichen Beschlüssen inhaltliche Probleme haben, wird es so schwer gemacht, dagegen zu opponieren. Der Bündnisgrüne Stadtverordnete Klaus Labod kann davon ein Lied singen. Er wandte sich zum Grundstückskauf Klementstraße 10 an die Untere Kommunalaufsicht mit der Forderung, den gesamten Vorgang zu prüfen. Inzwischen hat er auch einen Zwischenbescheid erhalten. Doch was die Eberswalder Hüter der Kommunalverfassung dem Schönower geantwortet haben, bleibt sein Geheimnis. "Ich darf das nicht öffentlich machen", bedauert Labod, im Berufsleben Beamter in Berlin.
So bleibt Volksvertretern wie ihm, die nicht öffentliche Mehrheitsbeschlüssen kritisch gegenüberstehen, nur die Hoffnung, dass die Öffentlichkeit anders "Wind" von einer Sache bekommt. Wie im Falle der Klementstraße 10 eben oder aber auch im Zusammenhang mit dem Erwerb der Bernauer Stadthalle.
Dass letztere von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft übernommen werden soll, erfuhren die Bündnisgrünen aus der Märkischen Oderzeitung - und reagierten nach der Veröffentlichung des Falls prompt mit einer Presseerklärung. " Der Vorstand des Regionalverbandes Niederbarnim B90/Die Grünen fordert die Stadt Bernau auf, die Stadthalle nicht in das Vermögen der stadteigenen Wobau zu überführen, sondern aus Gründen der Kostentransparenz und Kostenersparnis und zur Vermeidung der Belastung der Mieter der Wobau unverzüglich direkt einer neu zu gründenden städtischen Immobiliengesellschaft zu übertragen", heißt es darin.

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