Donnerstag, 2. September 2010

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Birnack kritisiert "Trick mit der Sole"

Beeskow ArrayAls "Schwindel" bezeichnet der Stadtverordnete Eberhard Birnack (CDU) die Erkundungsgenehmigung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) für den Energiekonzern Vattenfall. Eine solche Genehmigung hat die in Cottbus sitzende Behörde Ende vergangenen Jahres erteilt, jetzt arbeitet Vattenfall an einem Hauptbetriebsplan, der den technischen Ablauf der Erkundung regelt. Das Unternehmen hat angekündigt, ab Herbst diesen Jahres die seismischen Untersuchungen durchführen zu wollen. Wenn die Bodenstruktur es hergibt, soll etwa 1000 Meter unter Beeskow/Birkholz klimaschädliches Kohlendioxid gespeichert werden.

Birnack behauptet, das Bergbauamt könne gar keine Genehmigung erteilen, weil es in der Bundesrepublik kein Gesetz gebe (CCS-Gesetz), das die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid erlaube.

"Als Trick hat man Erkundungen zur Solenutzung beantragt und genehmigt bekommen", schreibt Birnack, der gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der Fördermittel, die für das Projekt fließen sollen, anzweifelt.

Das Landesbergbauamt weist die Vorwürfe zurück und erklärt: "Auf europäischer Ebene wurde im Jahr 2009 eine Richtlinie zur CO 2 -Abscheidung, Transport und Speicherung verabschiedet. Die Richtlinie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Anträge zu vorlaufenden Erkundungsarbeiten können in Deutschland über das Bundesberggesetz (BBergG) gestellt werden."

Auf dieser Rechtsgrundlage habe das LBGR der Vattenfall Europe Mining AG eine bergrechtliche Erlaubnis zur Erkundung des Untergrundes auf den Bodenschatz Sole erteilt, informiert Sprecherin Ursula Grunert. Die Erlaubnis gewähre dem Unternehmen das Recht, in dem erteilten Erlaubnisfeld den Bodenschatz Sole aufzusuchen, das heißt, Tätigkeiten zur Feststellung zu dessen Verteilung und Ausdehnung im Untergrund durchzuführen.

Sole befinde sich in den gleichen geologischen Strukturen, die auch für eine CO 2 -Speicherung in Frage kämen. "In der jetzigen Etappe der Erkundung soll die Frage geklärt werden, ob sich der Standort grundsätzlich für eine Speicherung eignen kann. Die bei der Aufsuchung gewonnenen Erkenntnisse können auch für spätere Vorhaben genutzt werden", so die Sprecherin.

Mit der vorliegenden bergrechtlichen Erlaubnis sei die Speicherung von CO 2 nicht möglich, da die gesetzlichen Grundlagen fehlten, so die Sprecherin.

Die Fördermittel, die die EU bereitstelle, würden zum großen Teil für das geplante CCS-Demonstrationskraftwerk am Standort Jänschwalde aufgewendet, weiß die Behörde.



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