Donnerstag, 2. September 2010

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NPD-Politiker wegen Hausfriedensbruchs verurteilt

Fürstenwalde ArrayDer Pressesprecher der NPD, Klaus Beier, ist am Montag vom Amtsgericht Fürstenwalde (Oder-Spree) wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden. Beier, der auch Abgeordneter im Kreistag Oder-Spree ist, hatte sich zweimal geweigert, die Gemeindevertretersitzung in Rauen bei Fürstenwalde zu verlassen, nachdem der öffentliche Teil beendet war.

  Auch ein Kreistagsabgeordneter muss die Gesetze beachten: Klaus Beier (NPD) wurde vom Amtsgericht F³rstenwalde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessõtzen verurteilt, weil er in der Gemeindevertretung Rauen das Hausrecht missachtete. Foto: Arendsee/GMD ©

Richterin Elke Reiner ging mit dem Urteil über den Antrag von Staatsanwalt Frank Riedel hinaus. Er hatte eine Strafe in Höhe von 1000 Euro in seinem Plädoyer gefordert. Beiers Verteidiger, der Hamburger NPD-Anwalt Jürgen Rieger, hatte hingegen einen Freispruch für seinen Mandanten verlangt.

Beier war am 11. Oktober 2007 in der Rauener Gemeindevertretung aufgetaucht und nahm an der öffentlichen Sitzung teil. Nach deren Ende wollte der ehrenamtliche Bürgermeister Eckhard Kultus wie üblich die Nichtöffentlichkeit herstellen und bat die Gäste, den Saal zu verlassen. Auch Amtsdirektor Joachim Schröder sprach die Aufforderung aus. Beier behauptete indes, er habe das Recht zu bleiben. Die Rauener waren, so Kultus, einigermaßen verdutzt, riefen die Polizei und setzten die Sitzung zunächst fort, indem sie Beschlüsse fassten, ohne die Beschlusstexte zu verlesen. Nach etwa zehn Minuten verließ Beier die Sitzung - noch bevor die Polizei eintraf. Beim zweiten Mal, drei Wochen später, war die Polizei schon vorgewarnt. Sie setzten Beier bei Beginn des nichtöffentlichen Teils vor die Tür.

Das Interesse Beiers hatte, wie er selbst bekannte, mit den Vorgängen um das Rauener Landgut Johannisberg zu tun, wo ein NPD-Funktionär eine Schulungsstätte errichten wollte. Beier behauptete, als Kreistags-Abgeordneter habe er das Recht, an nichtöffentlichen Gemeindesitzungen teilzunehmen, weil der Kreis die Gemeinden überwache. Als Beweis legte er Auszüge einer Stellungnahme des Datenschutz-Beauftragten zum Thema Akteneinsicht vor. Die Richterin stellte klar, dass daraus kein Recht auf Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen folgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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