Potsdam ArrayEs ist der Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit, der am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags auf der Agenda steht. Was darf und was muss die Polizei können und dürfen, um die Bevölkerung zu schützen. Die Novellierung des Polizeigesetzes stellt die Abgeordneten nun wieder vor die schwierige Beantwortung dieser Frage.
Umstritten: Poizeihauptkommissar Andreas Schõfer prõsentiert ein Lesegerõt, dass automatisch Kennzeichen erfasst. Mit dem System k÷nnen die Nummernschilder per Computer mit der polizeilichen Fahndungsdatenbank abgeglichen werden. Foto: ddp.Foto: ddp
Konkret geht es um die beiden Streitthemen Handyortung und die sogenannte anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung. Beide Maßnahmen wurden vor zwei Jahren zeitlich begrenzt eingeführt um "den Beamten die Möglichkeiten in die Hand zu geben, die sie benötigen, um vor Gefahren zu schützen", sagte der Vizesprecher des Innenministeriums Geert Piorkowski am Montag vor Pressevertretern in Potsdam. Die Befugnisse soll nun um drei Jahre verlängert werden.
Von der vorbeugenden Handyortung, bei der zunächst beim Netzbetreiber Daten zum Standort des Handynutzers abgefragt werden, haben Polizeibeamte im vergangenen Jahr 240 Mal Gebrauch gemacht. Vor allem bei der Suche nach Suizidgefährdeten (128 Abfragen), gefährdeten Vermissten (44) oder verschwundenen Kindern (34) kamen die neuen Regeln zu Einsatz. In sechs Fällen wurden auch zwei so genannte IMSI-Catcher, also Geräte zur punktgenauen Ortung der Handys, eingesetzt. Die Anschaffung dieser PC-großen Geräte kostete das Land über eine Million Euro. Mit dem Verweis auf die geringe Wirtschaftlichkeit wurde der Gebrauch vor allem von der Linken kritisiert.
"In Wirklichkeit sind die Catcher aber fast rund um die Uhr im Einsatz. Sie werden nicht nur bei vorbeugender Ortung, sondern vor allem auch bei der Überwachung von Kriminellen eingesetzt. Die wird aber nicht von der Gesetzesnovelle berührt und deshalb oft vergessen", erläutert der Direktor des Landeskriminalamtes, Dieter Büddefeld. Da die Geräte auch an den Bund und andere Länder ausgeliehen würden, seien sie im vergangenen Jahr an 307 Tagen im Einsatz gewesen. Positiver Nebeneffekt dieser Leihgeschäfte sei die Amortisierung der Anschaffung bis spätestens zum Jahr 2014. Zum Einsatz kommen die Geräte laut Polizeigesetz nur auf Anweisung oder unter Prüfung eines Amtsrichters. Unter Umständen haben auch der Polizeipräsident sowie der LKA-Direktor Anordnungskompetenz.
Eine ähnlich positive Bilanz sieht er beim Einsatz der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung. Erst kürzlich sei die Technologie wieder erfolgreich angewandt worden. Bei dem Prozess gegen einen Angehörigen des Rockermilieus vor dem Cottbuser Landgericht wurden zwei mobile Überwachungsgeräte eingesetzt, die die Kennzeichen vorbeifahrender Autos mit einer Datenbank abgleichen. Durch sie sei es möglich gewesen, gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den rivalisierenden Rockern zu verhindern und sie vor dem Eintreffen in der Stadt, bereits auf der Autobahn aus dem Verkehr zu ziehen. Das System sei 2008 schon 24 Mal zum Einsatz gekommen.
"Die beiden Maßnahmen haben sich bewährt. Wir befürworten klar die Verlängerung der Klausel im Polizeigesetz", sagt Büddefeld abschließend.
Experten sehen jedoch die Gefahr von Missbrauch: Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Landtags vor drei Wochen warnte Clemens Arzt vom Bereich Polizeivollzugsdienst der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin eindringlich vor einer ständigen Ausweitung polizeilicher Befugnisse durch Novellen wie diese.
Das Gesetz soll Mitte des Monats im Landtag beschlossen werden.

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